...Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Beklagten im ersten Rechtszug tragen: die Kläger zu 10, 23, 24 und 38 sowie die Streithelfer zu 41 und 42 zu jeweils 1/181, die Kläger zu 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 18, 19, 20, 21, 22, 25, 26 sowie die Streithelferin zu 39 zu jeweils 2/181, der Kläger zu 17 zu 3/181, die Streithelferin zu 43 zu 4/181, die Klägerin zu 1 zu...