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Urteile für Gerichtskosten

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Von den Gerichtskosten trägt der Betroffene 12 % mit der Maßgabe, dass von der Erhebung von Dolmetscherkosten abzusehen ist; weitere Gerichtskosten werden nicht erhoben. Die Bundesrepublik Deutschland trägt 88 % der außergerichtlichen Kosten des Betroffenen. Der Gegenstandswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens beträgt 3.000 €....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZB 213/09
...Gerichtskosten werden in allen Instanzen nicht erhoben. Die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen des Betroffenen in allen Instanzen werden dem Landkreis Straubing-Bogen auferlegt. Der Gegenstandswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens beträgt 5.000 €....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZB 17/14
...Der Gegenstandswert beträgt 30.100 € für die Gerichtskosten, 2.424,41 € für die anwaltliche Vertretung der Beteiligten zu 1 und 56.000 € für die anwaltliche Vertretung der Beteiligten zu 3 und 4. 1 Im Grundbuch der eingangs genannten Teileigentumseinheit der Beteiligten zu 2 ist seit dem 20. Januar 1999 eine Auflassungsvormerkung zugunsten der Beteiligten zu 3 und 4 eingetragen....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZB 124/13
...Gerichtskosten werden nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Wert: 3.000 € I. 1 Das Verfahren betrifft die Bestellung eines Ergänzungspflegers für das im September 2008 geborene Kind R. der Beteiligten zu 1 (Mutter) und 2 (Vater). Die elterliche Sorge steht der Mutter zu, weil die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet waren....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 489/11
...Er musste die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten in Höhe von insgesamt 4.827,92 € vollständig --allerdings aufgrund der bewilligten Verfahrenskostenhilfe in rund 19 monatlichen Raten à 250 € und eines Restbetrags-- entrichten. Im Streitjahr bezahlte er 12 Raten an die Gerichtskasse....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 19/15
...Gerichtskosten werden nicht erhoben. Die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen des Betroffenen werden dem Landkreis Saalekreis auferlegt. Der Gegenstandswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens beträgt 3000 €. I. 1 Der Betroffene, ein türkischer Staatsangehöriger kurdischer Volkszugehörigkeit, stellte am 18....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZB 13/11
2016-10-26
BVerwG 1. Senat
...Von der Erhebung von Gerichtskosten wird nach § 21 Abs. 1 Satz 3 GKG abgesehen....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 A 11/16, 1 A 11/16, 1 AV 7/16
...Gerichtskosten werden in allen Instanzen nicht erhoben. Die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen des Betroffenen in allen Instanzen werden dem Westerwaldkreis auferlegt....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZB 220/12
...Des Weiteren hat es bestimmt, dass der Angeklagte die Gerichtskosten, soweit er verurteilt worden ist, sowie seine notwendigen Auslagen zu tragen hat....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 631/11
...Gerichtskosten werden - auch hinsichtlich der Vorinstanzen - nicht erhoben. Der Beteiligte zu 2 trägt die notwendigen Auslagen des Betroffenen aller Instanzen. Der Antrag des Betroffenen auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe wird zurückgewiesen, weil die wirtschaftlichen Voraussetzungen jedenfalls aufgrund des nach der Kostenentscheidung begründeten Erstattungsanspruchs nicht vorliegen....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZB 165/10
...Gerichtskosten für das Rechtsbeschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Beschwerdewert: 531,18 € 1 Die Klägerin hat den Beklagten auf Ersatz materiellen Schadens aus einem Verkehrsunfall in Anspruch genommen. Die Klage ist dem Beklagten am 18. Januar 2013 zugestellt worden. Die Haftpflichtversicherung des Beklagten hat die Klagforderung am 30. Januar 2013 ausgeglichen. Mit Schriftsatz vom 31....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZB 17/13
...Januar 2012 wurden gegen die Klägerin als Kostenschuldnerin daraufhin unter Zugrundelegung eines Streitwerts von 341.901 € Gerichtskosten von 11.030 € festgesetzt. 4 Mit ihrer Erinnerung macht die Klägerin geltend, der Streitwert sei zu hoch bemessen....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VIII E 2/12
...In Ermangelung eines Gebührentatbestands nach dem Kostenverzeichnis zum Gerichtskostengesetz (GKG) werden keine Gerichtskosten erhoben (§ 3 Abs. 2 GKG)....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X S 14/12 (PKH)
...I. 1 Die Klägerin hat als Prozessstandschafterin einer von ihr verwalteten Wohnungseigentumsanlage gegen die Beklagte als Eigentümerin einer der Wohnungen in der Anlage erfolgreich Ansprüche auf Zahlung rückständigen Hausgelds und einer Sonderumlage gerichtlich geltend gemacht und im Anschluss daran die Festsetzung der ihr entstandenen Rechtsanwalts- und Gerichtskosten erwirkt....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZB 134/11
...Für die Gerichtskosten fällt eine Festgebühr von 50 € an (Nr. 6400 des Kostenverzeichnisses zum Gerichtskostengesetz)....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X S 20/11
...Von den Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Beklagte 60% und der Kläger 40%, von den außergerichtlichen Kosten tragen die Beklagte 87% und der Kläger 13% (§ 92 Abs. 1 Satz 1, § 97 Abs. 1 ZPO, § 516 Abs. 3 Satz 1, § 565 ZPO)....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 286/11
...Gerichtskosten werden gemäß § 6 Abs. 3 Satz 1 VZOG nicht erhoben. Wegen des Gegenstandswerts wird auf § 6 Abs. 3 Satz 2 VZOG hingewiesen....
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  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 3 B 28/10
...März 2014 die Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren festgesetzt. Gegen die Kostenrechnung legte der Erinnerungsführer Erinnerung ein und bat unter Berücksichtigung seines "Status als jurist....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VIII E 4/14
...Die Gerichtskosten richten sich nach Nr. 6400 des Kostenverzeichnisses zum Gerichtskostengesetz --GKG-- (Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG). Es fällt eine Festgebühr von 50 € an....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X S 24/10
...Die Kostenentscheidung beruht auf § 135 Abs. 2 FGO. 4 Von der Erhebung von Gerichtskosten für das Revisionsverfahren ist gemäß § 21 Abs. 1 des Gerichtskostengesetzes (GKG) im Umfange von einer (der insgesamt verwirkten fünf) Gerichtsgebühren abzusehen. 5 Nach Satz 1 der vorgenannten Vorschrift werden Kosten nicht erhoben, die bei richtiger Behandlung der Sache nicht entstanden wären....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VII R 34/10