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Urteile für Gerichtskosten

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Juli 2011 13 K 603/10 E als unzulässig verworfen. 2 Der zuständige Kostenbeamte setzte hierauf --unter Berücksichtigung des Mindeststreitwerts von 1.000 €-- die Gerichtskosten durch Kostenrechnung mit 110 € nach Nr. 6500 des Kostenverzeichnisses zu § 3 Abs. 2 des Gerichtskostengesetzes (GKG) fest. 3 Gegen diese Kostenrechnung hat der Kostenschuldner Erinnerung eingelegt....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VI E 2/12
...März 2004, aaO). 4 b) Die Insolvenzeröffnung über das Vermögen der Klägerin zu 1 hindert auch die durch die Erinnerung angegriffene Kostenfestsetzung nicht, weil es sich bei den festgesetzten Gerichtskosten um einen Anspruch handelt, der erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden ist. Der Justizfiskus ist insoweit Neugläubiger....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 211/11
...Bei den Gerichtskosten berücksichtigt der Senat den unterschiedlichen Umfang der Anfechtung. Meier-Beck Raum Kirchhoff Bacher Deichfuß...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. KVR 10/16
...Gerichtskosten werden gemäß § 6 Abs. 3 Satz 1 VZOG nicht erhoben. Wegen des Gegenstandswerts wird auf § 6 Abs. 3 Satz 2 VZOG hingewiesen....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 3 B 8/10
...Nach Nr. 6400 der Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 des Gerichtskostengesetzes entstehen für das Verfahren über die Rüge nach § 133a FGO Gerichtskosten in Höhe von 60 €....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. X S 10/16
...Gerichtskosten für das Rechtsbeschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Beschwerdewert: bis 900 €. I. 1 Der Antragsteller beantragte im Rahmen eines selbständigen Beweisverfahrens (§ 485 ZPO) die Feststellung von Mängeln eines von ihm gekauften Wohnmobils. Noch bevor ein Gutachten eingeholt werden konnte, besserte die Antragsgegnerin zu 1 das Wohnmobil mit Zustimmung des Antragstellers nach....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZB 73/09
...Es erscheint dem Senat angezeigt, nach § 21 Abs. 1 Satz 3 GKG auf die Erhebung von Gerichtskosten zu verzichten....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 VR 3/16
...Gerichtskosten werden gemäß § 83b AsylVfG nicht erhoben; der Gegenstandswert ergibt sich aus § 30 RVG....
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  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 10 B 28/10
...Gerichtskosten werden in allen Instanzen nicht erhoben. Die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen des Betroffenen in allen Instanzen werden dem Landkreis Peine auferlegt. Der Gegenstandswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens beträgt 5.000 €. I. 1 Auf Antrag der beteiligten Behörde hat das Amtsgericht mit Beschluss vom 7....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZB 189/13
...Die nach § 74 JGG erforderliche Ermessensentscheidung ist dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe hier noch zu entnehmen, denn die Jugendkammer hat zugunsten des Angeklagten von einer Auferlegung der Gerichtskosten abgesehen. Auch entspricht die Kostenfolge den vorgenannten Zwecken der Auslagenentscheidung. Franke Roggenbuck Cierniak Quentin Feilcke...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 314/18
...Die Klägerin trägt die Gerichtskosten erster Instanz zu 43 % sowie die Gerichtskosten zweiter Instanz zu 57 %. Die Beklagte zu 1. trägt die Gerichtskosten erster Instanz zu 57 %, die Gerichtskosten zweiter Instanz zu 43 %. Die Gerichtskosten der Revisionsinstanz tragen die Klägerin und die Beklagte zu 1. je zur Hälfte....
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  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 442/16
...- auch vom Oberlandesgericht zitierte - § 85 FamFG ordnet lediglich für die Kostenfestsetzung die entsprechende Anwendung der §§ 103 bis 107 ZPO an. 14 Ob die streitgegenständlichen Kosten von der Kostengrundentscheidung des Amtsgerichts, nach der die Antragstellerin die Kosten des Verfahrens zu tragen hat, erfasst sind, bestimmt sich vorliegend gemäß § 80 Satz 1 FamFG, wonach Kosten - neben den Gerichtskosten...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 447/16
...Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens beträgt für die Gerichtskosten 89.200 €, für die Vertretung der Gläubigerin 31.712,53 €, für die des Schuldners 47.000 € und die der Meistbietenden 89.200 €. I. 1 Auf Antrag der Gläubigerin ordnete das Amtsgericht mit Beschluss vom 24....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZB 195/12
...Der Kaufpreis sollte mit einem Stellplatz insgesamt 203.750 DM betragen; weiter sollten in den Kaufpreis 16.300 DM für die Grundsteuer, die Notar- und Gerichtskosten sowie für die Abwicklungsgebühren einbezogen werden. Der Kaufvertrag wurde am 12. Oktober 1993 notariell beurkundet. Als Kaufpreis waren 220.050 DM ausgewiesen....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 17/13
...Von der Erhebung von Gerichtskosten für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird abgesehen (§ 20 Abs. 1 Satz 1 FamGKG). Die Entscheidung über die übrigen Kosten der Rechtsbeschwerde bleibt der Endentscheidung des Beschwerdegerichts vorbehalten....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 421/11
...Insgesamt hat sie Kosten in Höhe von 856,63 € geltend gemacht und zwar Gerichtskosten von 200 €, Anwaltskosten von 531,40 € und Kosten für die Auskunft des Internet-Providers von 125,23 €....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZB 71/13
...Gerichtskosten werden für das Rechtsbeschwerdeverfahren nicht erhoben, außergerichtliche Kosten nicht erstattet. Beschwerdewert: bis 3000 € A. 1 Der Beteiligte zu 1. (im Folgenden: Antragsgegner), der als Rechtsanwalt tätig ist, wurde zum berufsmäßigen Vormund für das am 11. Mai 2001 geborene Kind I. bestellt. Die Beteiligten zu 2. und 3....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 322/10
...Gerichtskosten für das Rechtsbeschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Die übrigen Kosten des Verfahrens hat der Schuldner zu tragen. Beschwerdewert: 300 € 1 A. Der Gläubiger betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung. Er begehrt die Nachbesserung der vom Schuldner erteilten Vermögensauskunft. 2 Der Schuldner gab am 25. November 2015 die Vermögensauskunft gemäß § 802c ZPO ab....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZB 54/16
...Gerichtskosten werden für das Rechtsbeschwerdeverfahren nicht erhoben, außergerichtliche Kosten nicht erstattet. Beschwerdewert: bis 3000 € A. 1 Der Beteiligte zu 1. (im Folgenden: Antragsgegner), der als Rechtsanwalt tätig ist, wurde zum berufsmäßigen Vormund für das am 11. Mai 2001 geborene Kind I. bestellt. Die Beteiligten zu 2. und 3....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 323/10
...Nach diesem Vorschlag sollte das FA die Gerichtskosten und jeder Beteiligte seine außergerichtlichen Kosten selbst tragen. Das FG wies im Schreiben vom 22. Februar 2010 darauf hin, dass die Antragstellerin als Folge dieses Einigungsvorschlags keine Einkommensteuer für 2005 zu zahlen habe. 3 Während das FA mit Schreiben vom 3....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. X S 22/10 (PKH)