...Hätte es diese Pflicht erfüllt, hätte es festgestellt, dass es die vermutete negative Betroffenheit des Unternehmens nicht gebe (Beschwerdebegründung S. 50). 15 Eine Aufklärungsrüge kann nur Erfolg haben, wenn substantiiert dargetan wird, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht...