...Die Bedeutung der Zeitspanne zwischen den Geschehnissen Ende 1998/Anfang 1999 und der Aussage der Zeugin P wird ebenfalls erkennbar in den Ausführungen des FG auf Seite 14 des Urteils, wonach es nicht nachvollziehbar sei, dass sich die Zeugin P noch im Jahr 2009 habe daran erinnern können, dass der Kläger die Unterlagen bei seiner Rückkehr aus dem Finanzamt nicht mehr bei sich gehabt habe. 8 bb) Der...