...Das Erfordernis einer homogenen Gruppe, deren Mitglieder in der gesellschaftlichen Wirklichkeit durch annähernd gemeinsame Gegebenheiten und Interessenlagen verbunden sind, die sie von der Allgemeinheit und anderen Gruppen abgrenzbar machen, begrenzt den Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, indem es ihm aus der Hand genommen wird, eine Gruppe durch normative Gestaltungsmacht selbst zu "erfinden"....