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Urteile für Erfinder

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Insbesondere wenn sich erst bei den Bemühungen der Erfinder um eine Weiterentwicklung des Standes der Technik herausgestellt hat, dass die Lösung die genannten vorteilhaften Eigenschaften aufweist, sind Elemente, die sich bei der Erarbeitung der patentgemäßen Lösung herausgestellt haben, bei der Aufgabendefinition nicht zu berücksichtigen (vgl. BGH GRUR 2015, 356, 357 Rn. 9 – Repaglinid)....
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 3 Ni 23/14 (EP)
...Gemäß dem zum Prioritätszeitpunkt in den USA geltenden First-To-Invent-Prinzip habe die Voranmeldung US-60/147,048 (N4) auf den Namen der fünf Erfinder eingereicht werden müssen. Die Anmelderin der Nachanmeldung, L… LLC (heute: I… Corp.), sei jedoch Rechtsnachfolgerin der Anmelder i. S. d....
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 3 Ni 10/15 (EP), hinzuverb. 3 Ni 26/15 (EP)
...Der Erfinder hat es in der Hand, wie er seine Erfindung mittels eines Patentanspruchs umschreibt. Dies schließt ein, zur zutreffenden Kennzeichnung der Neuerung im Patentanspruch auch Selbstverständliches – oder wie vorliegend redundante Merkmale – zu benennen....
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 4 Ni 12/11
2018-04-10
BPatG 3. Senat
...Hierfür gebe das Streitpatent dem Fachmann Beispiele u. a. zu Materialien, Temperaturen, Sauerstoffgehalt, Kapselaufbau und Kapselungsgrad an die Hand, wie auch die vom Erfinder aufgefundenen bevorzugten Sauerstoffgehalte des Schutzgases in Abhängigkeit vom Kapselungsgrad aufzeigten und mit denen er das beanspruchte Herstellungsverfahren in die Praxis umsetzen könne....
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 3 Ni 29/16 (EP)
...Der Senat hält die Aussage des Zeugen B. vor dem Truppendienstgericht für glaubhaft, weil sie zeitlich näher am angeschuldigten Geschehen liegt als die Aussage vor dem Senat, sodass die Erinnerung des Zeugen an das Geschehen damals präsenter war, und weil der Zeuge kein Motiv hatte, dieses Detail zu erfinden....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 WD 1/11
...Dabei sei das Beispiel 1 die Basisversion, und insbesondere die Beispiele 2 und 3 seien Varianten für die Art der Datenübertragung; nichts deute darauf hin, dass die Erfinder dort vom Beispiel 1 hätten Abstand nehmen wollen. 300 Der Senat ist dieser Interpretation der Lehre des Streitpatents nicht gefolgt....
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 2 Ni 1/10
...Die Erfinder selbst hätten jedoch in späteren Veröffentlichungen darauf hingewiesen, dass sich die Alpha-Form nur bei einem Wassergehalt von unter 3% bilde, während sich bei 4 bis 5% Wassergehalt die Delta-Form ergebe....
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 3 Ni 8/15 (EP)
2011-02-23
BVerwG 6. Senat
...Das Erfordernis einer homogenen Gruppe, deren Mitglieder in der gesellschaftlichen Wirklichkeit durch annähernd gemeinsame Gegebenheiten und Interessenlagen verbunden sind, die sie von der Allgemeinheit und anderen Gruppen abgrenzbar machen, begrenzt den Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, indem es ihm aus der Hand genommen wird, eine Gruppe durch normative Gestaltungsmacht selbst zu "erfinden"....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 30/10
2011-02-23
BVerwG 6. Senat
...Das Erfordernis einer homogenen Gruppe, deren Mitglieder in der gesellschaftlichen Wirklichkeit durch annähernd gemeinsame Gegebenheiten und Interessenlagen verbunden sind, die sie von der Allgemeinheit und anderen Gruppen abgrenzbar machen, begrenzt den Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, indem es ihm aus der Hand genommen wird, eine Gruppe durch normative Gestaltungsmacht selbst zu "erfinden"....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 28/10
2011-02-23
BVerwG 6. Senat
...Das Erfordernis einer homogenen Gruppe, deren Mitglieder in der gesellschaftlichen Wirklichkeit durch annähernd gemeinsame Gegebenheiten und Interessenlagen verbunden sind, die sie von der Allgemeinheit und anderen Gruppen abgrenzbar machen, begrenzt den Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, indem es ihm aus der Hand genommen wird, eine Gruppe durch normative Gestaltungsmacht selbst zu "erfinden"....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 26/10
2011-02-23
BVerwG 6. Senat
...Das Erfordernis einer homogenen Gruppe, deren Mitglieder in der gesellschaftlichen Wirklichkeit durch annähernd gemeinsame Gegebenheiten und Interessenlagen verbunden sind, die sie von der Allgemeinheit und anderen Gruppen abgrenzbar machen, begrenzt den Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, indem es ihm aus der Hand genommen wird, eine Gruppe durch normative Gestaltungsmacht selbst zu "erfinden"....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 23/10
2011-02-23
BVerwG 6. Senat
...Das Erfordernis einer homogenen Gruppe, deren Mitglieder in der gesellschaftlichen Wirklichkeit durch annähernd gemeinsame Gegebenheiten und Interessenlagen verbunden sind, die sie von der Allgemeinheit und anderen Gruppen abgrenzbar machen, begrenzt den Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, indem es ihm aus der Hand genommen wird, eine Gruppe durch normative Gestaltungsmacht selbst zu "erfinden"....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 27/10
2011-02-23
BVerwG 6. Senat
...Das Erfordernis einer homogenen Gruppe, deren Mitglieder in der gesellschaftlichen Wirklichkeit durch annähernd gemeinsame Gegebenheiten und Interessenlagen verbunden sind, die sie von der Allgemeinheit und anderen Gruppen abgrenzbar machen, begrenzt den Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, indem es ihm aus der Hand genommen wird, eine Gruppe durch normative Gestaltungsmacht selbst zu "erfinden"....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 25/10
2011-02-23
BVerwG 6. Senat
...Das Erfordernis einer homogenen Gruppe, deren Mitglieder in der gesellschaftlichen Wirklichkeit durch annähernd gemeinsame Gegebenheiten und Interessenlagen verbunden sind, die sie von der Allgemeinheit und anderen Gruppen abgrenzbar machen, begrenzt den Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, indem es ihm aus der Hand genommen wird, eine Gruppe durch normative Gestaltungsmacht selbst zu "erfinden"....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 24/10
...Das Erfordernis einer homogenen Gruppe, deren Mitglieder in der gesellschaftlichen Wirklichkeit durch annähernd gemeinsame Gegebenheiten und Interessenlagen verbunden sind, die sie von der Allgemeinheit und anderen Gruppen abgrenzbar machen, begrenzt den Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, indem es ihm aus der Hand genommen wird, eine Gruppe durch normative Gestaltungsmacht selbst zu "erfinden"....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 22/10
2011-02-23
BVerwG 6. Senat
...Das Erfordernis einer homogenen Gruppe, deren Mitglieder in der gesellschaftlichen Wirklichkeit durch annähernd gemeinsame Gegebenheiten und Interessenlagen verbunden sind, die sie von der Allgemeinheit und anderen Gruppen abgrenzbar machen, begrenzt den Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, indem es ihm aus der Hand genommen wird, eine Gruppe durch normative Gestaltungsmacht selbst zu "erfinden"....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 29/10
2018-12-17
BPatG 4. Senat
...allgemeinen Bestreben des maßgeblichen Durchschnittsfachmanns, die analytische Spezifität des bekannten Procalcitonin-Assay zu erhöhen bzw. ein alternatives Procalcitonin-Assay zur Verfügung zu stellen, nahegelegt. 38 Hinsichtlich der geltend gemachten fehlenden Ausführbarkeit des Streitpatents hat die Klägerin zu 3 ausgeführt, dass die Beklagte ausweislich der gutachtlich zu wertenden, unter anderem von Erfindern...
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 4 Ni 16/17 (EP), verb. m. 4 Ni 22/17 (EP)
...Entscheidend erscheint dem Senat die danach bestehende Gemeinsamkeit, dass es für die Beurteilung und Bejahung der Patentfähigkeit nicht der Heranziehung des nicht offenbarten einschränkenden Merkmals bedarf und damit auch dem Sinn und Zweck des Prioritätsrechts folgend die geschützte Erfindung nicht zu Unrecht den Zeitrang der Priorität genießt und dem Patentinhaber als Erfinder zusteht. 291 3.3.3.2...
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 4 Ni 10/17 (EP)