...Es stammt von der Beklagten und nennt unter anderem auch den Erfinder des Streitpatents als dessen Erfinder. 161 Soweit dieses Patent mit Patentanspruch 1 einen Gegenstand als vorteilhaft unter Schutz stellt, der, anders als das Streitpatent, kleinere runde Feststoffpartikel – mit geringerer Härte – gegenüber größeren Hartstoffpartikeln als vorteilhaft herausstellt, ist dies kein Indiz für eine ins...