...Im Übrigen kämen Gewährleistungsrechte der Beklagten auch deshalb nicht in Betracht, weil der Beklagte zu 2 Mitinhaber des Erbbaurechts sei und an der Beseitigung der Mängel mitwirken müsste. 10 Der Annahme eines Mietvertrags, der nur über bewegliche oder unbewegliche Sachen geschlossen werden könne, stehe hier entgegen, dass die Nutzung eines Rechts, nämlich des ideellen Bruchteils, vereinbart sei...