...Die von der Beschwerde aufgeworfene Frage, ob die Beklagte, die Stellplätze für Wertstoffsammelbehälter verbindlich festlegt, zunächst einmal solche Stellplätze zur Verfügung stellen muss, bei denen Belastungen vorrangig andere, ebenfalls in ihrem Eigentum stehende Grundstücke treffen, bevor sie einen Platz auswählt, bei dem einzelne Bürger belastet werden, rechtfertigt nicht die Zulassung der Revision...