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Urteile für Eigentum

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) waren seit 1997 Eigentümer eines Einfamilienhauses, einem Altbau mit 58 qm Wohnfläche im Erdgeschoss und 40 qm im Obergeschoss....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IX R 25/11
...Das Berufungsgericht hat in seine Würdigung des Inhalts der Vereinbarung der Parteien auch die Umstände einbezogen, die nach Auffassung der Revision für eine Beendigung des Mietverhältnisses der Parteien sprechen. 13 Ohne Erfolg bleibt auch der Einwand, das Berufungsgericht habe es rechtsfehlerhaft unterlassen, genauere Feststellungen dazu zu treffen, wer zum Zeitpunkt der Vereinbarung der Parteien Eigentümer...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 192/09
...Öffnen Mittäter in derselben Nacht an demselben Ort und auf dieselbe Weise die Personenkraftwagen von verschiedenen Eigentümern, um daraus Gegenstände zu entwenden, so liegt möglicherweise schon wegen dieses Zusammenhangs eine natürliche Handlungseinheit vor (vgl. BGH NStZ 1996, 493, 494)....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 519/10
...sie den Kaufvertrag nicht abgeschlossen. 6 Die Klägerin hat in erster Instanz beantragt, den Beklagten zu verurteilen, an sie 8.225,77 € (Kaufpreis, Aufwendungen für Eigentumsumschreibung, Haftpflichtversicherung, Beritt, Hufschmied, tierärztliche Behandlungen, Futter und Unterbringung, Gerichts- und Anwaltskosten für das selbständige Beweisverfahren) nebst Zinsen Zug um Zug gegen Übertragung des Eigentums...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VII ZR 136/11
...Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war in den Streitjahren (2001 und 2002) Eigentümer einer sechs Wohnräume mit einer Gesamtfläche von 187,7 qm umfassenden Wohnung....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IX R 19/11
...Mai 2016 mit der Begründung abgelehnt, dass sich der Verfallsinteressierte nur hinsichtlich eines Teilbetrages des bei ihm sichergestellten Geldes einer Eigentümerstellung berühmt habe und sein insoweit behauptetes Eigentum nicht glaubhaft erscheine. 3 Dagegen hat der Verfallsinteressierte unter dem 6. Juni 2016 sofortige Beschwerde eingelegt. Mit Beschluss vom 11....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. StB 24/16
...Das Landgericht hat im Wesentlichen Folgendes festgestellt: 3 Der Angeklagte ist Eigentümer eines Mehrfamilienhauses in Hamburg, in dem er zur Tatzeit auch selbst wohnte. Der später Getötete J. W. war Mieter einer im 1. Obergeschoss des Hauses gelegenen Wohnung. Seit einem von Herrn W. nicht akzeptierten Mieterhöhungsverlangen des Angeklagten lebten die beiden in Streit....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 259/15
...Er stellt die entscheidende Grundlage für die Willensbildung der Eigentümer dar. Diese entspricht nur dann ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn die erforderlichen förmlichen Verfahrensschritte vorangegangen sind. Fehlt es schon an der Abmahnung, ist die Entscheidungsgrundlage unzureichend. Für diese Auffassung spricht zudem die Prozessökonomie....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 2/11
...So ist mit der Zusage des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer künftig Leistungen zu erbringen, der Zufluss eines geldwerten Vorteils erst in dem Zeitpunkt bewirkt, in dem der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das wirtschaftliche Eigentum an dem versprochenen Vorteil verschafft. 12 Der Übergang der wirtschaftlichen Verfügungsmacht richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls (BFH-Urteil vom 12....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 47/08
...Nach ständiger Rechtsprechung des Senats stellt die Sozialbindung einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnung einen Rechtsmangel dar, weil sie den Eigentümer in seinen rechtlichen Befugnissen einschränkt, sowohl was die Eigennutzung (§ 6 WoBindG; § 27 Abs. 7 WoFG) als auch was die Fremdnutzung (§§ 4 ff. WoBindG; §§ 26 ff. WoFG) angeht (vgl. Senat, Urteil vom 21....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 165/17
...Ein besonderes Versorgungsbedürfnis der Eheleute A könne nicht allein mit ihrem Alter begründet werden, da sie auch noch Eigentümer der an die GmbH vermieteten Grundstücke sowie eines eigengenutzten Wohnhauses gewesen seien. Zudem sah das FG in der früheren steuerlichen Behandlung der Zahlungen durch den Kläger ein gewichtiges Indiz für das Fehlen einer Versorgungsleistung....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X B 196/10
...Die Haftung wird durch einen gegen den neuen Eigentümer gerichteten Duldungsbescheid geltend gemacht. Wenn das Grundstück nach der freihändigen Veräußerung weiterhin für die Steuerforderung haftet, das Absonderungsrecht also fortbesteht, kann es sich nicht im Wege der dinglichen Surrogation durch ein Pfandrecht am Veräußerungserlös fortsetzen (vgl....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 101/09
...Ein Zusammenrechnen von Beschäftigungszeiten auf Schiffen verschiedener Eigentümer kommt entgegen der Auffassung der Klägerin wegen des eindeutigen Wortlauts der Vorschrift nicht in Betracht. 21 c) Zu Recht streiten die Beteiligten nicht über die weiteren Voraussetzungen des Lohnsteuerhaftungsbescheids. Das FG hat den Haftungsbetrag in dem Haftungsbescheid zutreffend festgestellt....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 84/10
...Diese Erwerbsvorgänge sind aufgrund der Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts durch M und der Übertragung der Erbteile auf M durch den gerichtlichen Vergleich vom November 2008 als rückgängig gemacht anzusehen. 12 a) Erwirbt der Veräußerer das Eigentum an dem veräußerten Grundstück zurück, wird nach § 16 Abs. 2 Nr. 3 GrEStG auf Antrag sowohl für den Rückerwerb als auch für den vorausgegangenen Erwerbsvorgang...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 50/12
2012-10-09
BVerwG 7. Senat
...Sie findet ihre Rechtsgrundlage in § 44 Abs. 1 EnWG, wonach Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte zur Vorbereitung der Planung und der Baudurchführung eines Vorhabens oder von Unterhaltungsmaßnahmen notwendige Vermessungen, Boden- und Grundwasseruntersuchungen einschließlich der vorübergehenden Anbringung von Markierungszeichen sowie sonstige Vorarbeiten durch den Träger des Vorhabens oder von...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 7 VR 12/12
...Im vorliegenden Fall mache die Klägerin ganz überwiegend Schäden an solchen Einrichtungen geltend, die nicht im Eigentum des Beklagten stünden, sondern für deren Instandhaltung die Klägerin als Eigentümerin selbst verantwortlich sei. Dies ergebe sich aus dem am 20....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZR 54/16
...Unterbleiben größerer Instandsetzungsmaßnahmen vor dem Verzicht darauf zurückzuführen war, dass trotz eines entsprechenden Instandsetzungsbedarfs und ausreichenden Mietreinertrags keine Instandsetzungsrücklagen gebildet worden waren, oder ob ein nennenswerter ungedeckter Reparaturbedarf erst 1972 und 1974 aus den Sturm- und Brandschäden entstand und aus anderen Gründen, etwa wegen des für private Eigentümer...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 8 B 33/11
...Überdies hält die Begründung, mit welcher das Beschwerdegericht hinsichtlich der Eintragung der Grundschulden den Versagungsgrund des § 290 Abs. 1 Nr. 4 InsO für nicht erfüllt erachtet hat, einer rechtlichen Überprüfung nicht stand. 7 a) Der Schuldner war Eigentümer eines mit einem Wohn- und Geschäftshaus bebauten Grundstücks....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZB 169/10
...Bis zur vollständigen Tilgung des Kaufpreises sollten die veräußerten Gegenstände im Eigentum der C-GmbH bleiben. Die C-GmbH erteilte der I-AG am 20. Dezember 2002 eine Rechnung über den Kaufpreis in Höhe von … € "über die Veräußerung des Warenbestands". Nach den Rechnungsangaben handelte es sich um einen nichtsteuerbaren Vorgang....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. V R 33/13
...In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ebenfalls geklärt, dass es nur auf im Eigentum des Unternehmens stehende Vermögensgegenstände ankommt und dass bei einem Einzelkaufmann wie hier - auch solche Grundstücke einbezogen werden können, die unter dem bürgerlichen Namen des Kaufmannes in das Grundbuch eingetragen sind (vgl. Urteil vom 20. November 1997 a.a.O. Rn. 20)....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 5 B 16/12