...Die Antragstellerin trägt weiter mit eidesstattlicher Versicherung vom 30. Mai 2017 vor, dass sie 2016 aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage gewesen sei, die ordnungsgemäße Verlängerung der Marke durch die Insolvenzverwalterin zu überwachen. Erst am 18. April 2017 habe sie davon Kenntnis erhalten, dass die Insolvenzverwalterin nicht informiert gewesen sei....