.... § 5 Abs. 1 Satz 1 EZVO SH schreibt vor, dass während der Elternzeit die Entlassung einer Beamtin auf Probe gegen ihren Willen nur ausgesprochen werden darf, wenn ein Sachverhalt vorliegt, bei dem ein Beamter auf Lebenszeit im Wege eines Disziplinarverfahrens aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen wäre....