...Jedem, der dienstliches Material ein- und umsortiert und nach Weisung ausgibt, muss der Dienstherr besonders vertrauen können, dass er dies weisungsgemäß und nicht eigennützig tut. Derjenige, dem Material zur Ausgabe an bestimmte Soldaten oder zum Aufbewahren bis zur Weiterverteilung übergeben wird, der dies aber für sich vereinnahmt, nutzt eine Vertrauensposition aus....