...Nach diesen Kriterien liegen keine Anhaltspunkte für eine Modifizierung der zu verhängenden Disziplinarmaßnahme nach "unten" vor, sodass es bei der Regeleinstufung "Beförderungsverbot" und der zeitlichen Dauer desselben verbleiben muss. 39 Soweit der Soldat meint, in vergleichbaren Fallkonstellationen habe sich der Dienstherr auf eine Absehensverfügung beschränkt, ist dieser Einwand deshalb ohne Belang...