...Letztgenannte sind für neu eingestellte oder von anderen Dienstherren übernommene Lehrkräfte ein Jahr nach der Einstellung oder Übernahme, ausgenommen Lehrkräfte in der Probezeit, zu erstellen, ferner nach längeren Beurlaubungen oder Freistellungen, aus besonderem Anlass im Einzelfall, bei Wechsel des Dienstherrn oder bei Lehrkräften, die eine schlechte periodische Beurteilung erhalten haben....