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Urteile für Dienstherr

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
2017-06-20
BVerwG 2. Senat
...Entscheidend ist nicht die subjektive Einschätzung des jeweiligen Dienstvorgesetzten, sondern schon aus Gründen der Gleichbehandlung (Art. 3 Abs. 1 GG) die Frage, inwieweit der Dienstherr bei objektiver Gewichtung des Dienstvergehens auf der Basis der festgestellten be- und entlastenden Umstände noch darauf vertrauen kann, dass der Beamte in Zukunft seinen Dienstpflichten ordnungsgemäß nachkommen wird...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 B 84/16
.... § 24 Nr. 2 AGG als Beschäftigte im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes; der Beklagte als möglicher (künftiger) Dienstherr ist Arbeitgeber im Sinne dieses Gesetzes (§ 6 Abs. 2 AGG). 13 1.2 Voraussetzung für einen Entschädigungsanspruch nach § 15 Abs. 2 Satz 1 AGG ist ein Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot des § 7 Abs. 1 AGG (a)....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 5 C 16/10
2014-07-31
BAG 2. Senat
...Fehlerhaft ist die Unterrichtung, wenn der Dienstherr dem Personalrat bewusst und gewollt unrichtige oder unvollständige Sachverhalte unterbreitet hat (BAG 10. April 2014 - 2 AZR 684/13 - aaO; 9. Juni 2011 - 2 AZR 284/10 - aaO). 48 2....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 408/13
...Der Dienstherr muss sich darauf verlassen können, dass jeder Soldat seinen Pflichten zur Verwirklichung des Verfassungsauftrages der Bundeswehr nachkommt und alles unterlässt, was dessen konkreter Wahrnehmung zuwiderläuft. Dazu gehören insbesondere die Pflichten zur Anwesenheit und gewissenhaften Dienstleistung (vgl. BVerwG, z.B. Urteile vom 26....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 WD 2/14
...Nachversicherungsschuldner und damit zahlungspflichtig ist die klagende Freie und Hansestadt als ehemaliger Dienstherr der Referendarin. Säumniszuschläge in Nachversicherungsfällen sind auch von Körperschaften des öffentlichen Rechts zu entrichten (vgl Senatsurteile vom 12.2.2004 - BSGE 92, 150 = SozR 4-2400 § 24 Nr 2, RdNr 10 ff; vom 17.4.2008 - BSGE 100, 215 = SozR 4-2400 § 25 Nr 2, RdNr 16)....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 67/09 R
...Hierbei muss der Dienstherr darauf vertrauen können, dass sie besonnen und unter Beachtung rechtlicher Grenzen vorgehen....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 WD 39/12
...., aaO). 29 Auch der Dienstherr muss bei der Vergabe von Ämtern auf Zeit den verfassungsrechtlichen Grundsatz der lebenslangen Anstellung des Beamten beachten....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 143/15
...Eine dienstliche Beurteilung ist aufzuheben, wenn der Dienstherr gegen seine selbstverständliche Pflicht verstoßen hat, den Soldaten gerecht, unvoreingenommen und möglichst objektiv zu beurteilen....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 WB 6/18
...Der Antragsteller müsse erst über einen längeren Zeitraum beweisen, dass sich der Dienstherr uneingeschränkt auf sein Wort und auf sein Verhalten verlassen könne. Zurzeit sei noch keine positive Prognose möglich. Wegen des Präventivzwecks staatlichen Geheimschutzes habe das Sicherheitsinteresse im Zweifel Vorrang vor anderen Belangen....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 WB 32/13
...Durch eine Verschärfung der Ruhegehaltskürzung müsse deutlich werden, dass der Dienstherr eine Selbstbedienungsmentalität nicht dulde. 12 Die gemäß § 115 Abs. 1 Satz 1, § 116 Abs. 1 Satz 1 und Absatz 2 WDO form- und fristgerecht eingelegten Berufungen sind zulässig....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 WD 2/18
...Parameters auch darin besteht, trotz der durch die Föderalismusreform im Jahr 2006 gewonnenen Freiräume bei der Gestaltung der Besoldung ein zu starkes Abweichen der Besoldungshöhe zwischen den einzelnen Dienstherren zu vermeiden, weil diese in einem ständigen Wettbewerb um die besten Köpfe stehen. 72 Deshalb spricht gerade im Land Berlin für einen Quervergleich zwischen der Landes- und der Bundesbesoldung...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 56/16, 2 C 57/16, 2 C 58/16, 2 C 56/16, 2 C 57/16, 2 C 58/16
...November 2008 - BVerwG 2 B 63.08 - Buchholz 235.1 § 17 BDG Nr. 1 Rn. 13 ff.). 21 Zwar darf der Dienstherr auch Verwaltungsermittlungen durchführen, weil ein Disziplinarverfahren wegen seiner stigmatisierenden Wirkung nicht vorschnell eingeleitet werden darf (Weiß, in: GKÖD, Bd. II, Disziplinarrecht des Bundes und der Länder, Teil 4 BDG, M § 17 Rn. 32)....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 A 11/10
2012-09-04
BVerwG 6. Senat
...Danach darf der Dienstherr personenbezogene Daten über Beamte erheben, soweit es zur Durchführung des Dienstverhältnisses erforderlich ist. § 29 Abs. 2 DSG NRW bestimmt, dass die beamtenrechtlichen Vorschriften über die Führung von Personalakten, darunter § 84 LBG NRW, für alle nicht beamteten Beschäftigten einer öffentlichen Stelle grundsätzlich entsprechend anzuwenden sind....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 P 7/11
2012-07-26
BVerwG 2. Senat
...Zugleich muss sich der Dienstherr darauf einstellen können, dass ab diesem Zeitpunkt möglicherweise Ausgleichsansprüche auf ihn zukommen. Insofern folgt die Rügeobliegenheit aus der allgemein bei Rechtsverletzungen geltenden Schadensminderungspflicht des Gläubigers....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 28/11
...Ein Behördenmitarbeiter, der in Erfüllung seiner Dienstpflichten ein urheberrechtlich geschütztes Werk geschaffen hat, räumt dem Dienstherrn in aller Regel auch die Nutzungsrechte ein, die der Dienstherr benötigt, um Zugangsansprüche nach dem Informationsfreiheitsgesetz gewähren zu können. 3....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 7 C 1/14
...Diese Rückgriffsbeschränkung gelte aber nur für Beamte und sei Folge der besonderen Fürsorge, die der Dienstherr seinen Beamten schulde. Eine vergleichbare Fürsorge schulde der Staat einer beliehenen Kontrollstelle nicht. Diese übernehme ihre öffentliche Aufgabe aus eigenem Entschluss und in Kenntnis aller Maßgaben....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 3 C 35/09
...Daneben zahlte der Dienstherr ihm Kindergeld in Höhe von monatlich insgesamt 641 Euro aus, sodass der Auszahlbetrag im Februar 2007 insgesamt 2939,62 Euro betrug. Für die übrigen Monate ergaben sich teilweise geringfügig höhere Beträge....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 17/11 R
2012-07-26
BVerwG 2. Senat
...Zugleich muss sich der Dienstherr darauf einstellen können, dass ab diesem Zeitpunkt möglicherweise Ausgleichsansprüche auf ihn zukommen. Insofern folgt die Rügeobliegenheit aus der allgemein bei Rechtsverletzungen geltenden Schadensminderungspflicht des Gläubigers....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 33/11
...Über die Einrichtung und nähere Ausgestaltung von Dienstposten entscheidet grundsätzlich der Dienstherr nach seinen organisatorischen Bedürfnissen und Möglichkeiten. Es obliegt daher auch seinem organisatorischen Ermessen, wie er einen Dienstposten zuschneiden will und welche Anforderungen demgemäß der Bewerberauswahl zugrunde zu legen sind....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 180/12
...Die genannten Regelungen beruhen auf der Vorstellung eines Drei-Personen-Verhältnisses, an dem der Beamte, sein Dienstherr und der Geschädigte beteiligt sind. Nur die Verletzung solcher Pflichten, die dem Beamten nicht nur seinem Dienstherrn, sondern einem Dritten gegenüber obliegen, begründet eine Ersatzpflicht. Alle Amtspflichten bestehen zunächst im Interesse des Staates und der Allgemeinheit....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. III ZR 265/15