...Denn in Unternehmen ist es aus Compliance-Gründen beziehungsweise zur Wahrung des sog. Vier-Augenprinzips nicht unüblich vorzusehen, dass eine zweite Unterschrift im Außenverhältnis nötig ist (siehe hierzu auch Junker/Scharnke aaO, die unter anderem deshalb eine solche Voraussetzung ablehnen; vgl. zum Vier-Augen-Prinzip auch Pohlmann, DB 2016, 1299, 1304)....