...Er sei seiner Verpflichtung, den Konzernvorstand oder zumindest den Bereich Compliance zu informieren, nicht nachgekommen. Im Übrigen hätten die Bußgeldbescheide des Bundeskartellamts Bindungswirkung auch im vorliegenden Verfahren, jedenfalls ergebe sich hieraus ein Anscheinsbeweis zu ihren Gunsten....