1. Ist der Planfeststellungsbehörde im Zusammenhang mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung ein Verfahrensfehler unterlaufen, darf das Gericht eine Rechtsverletzung (Art. 11 Abs. 1 Buchst. b UVP-RL ) nur dann gemäß § 4 Abs. 1a Satz 1 UmwRG i.V.m. § 46 VwVfG wegen fehlender Kausalität verneinen, wenn es anhand der vom Vorhabenträger oder der Behörde vorgelegten Beweise, der Akten, Planunterlagen und der sonst erkennbaren Umstände die Feststellung treffen kann, dass die angegriffene Entscheidung...