Entscheidungen des BVerwG

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DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
2016-07-08
BVerwG 2. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 B 64/15
2016-07-08
BVerwG 2. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 B 60/15
1. Der Begriff der wirtschaftlichen Tätigkeit im Sinne von Art. 1 Abs. 5 VO (EG) Nr. 1/2005 (juris: EGV 1/2005) setzt eine Gegenleistung, jedoch keine Gewinnerzielungsabsicht voraus und erfasst damit Tiertransporte eines gemeinnützigen Vereins, der herrenlose Hunde von einem Mitgliedstaat in einen anderen transportiert, um sie dort Personen gegen Zahlung eines grundsätzlich kostendeckenden Betrags anzuvertrauen (EuGH, Urteil vom 3. Dezember 2015 - C-301/14 [ECLI:EU:C:2015:793],...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 3 C 23/15
Eine Zulassung der Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO scheidet aus, wenn der Beamte im gerichtlichen Disziplinarverfahren den nunmehr in Gestalt der Grundsatzrüge beanstandeten Mangel des behördlichen Disziplinarverfahrens nicht entsprechend der ordnungsgemäßen Belehrung des Gerichts geltend gemacht hat (hier: gemäß § 60 Abs. 1 HDG , entspricht § 55 Abs. 1 BDG).
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 B 1/16
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 3 B 65/15, 3 B 65/15 (3 C 18/16)
Dass einem Soldaten vor der Einreichung der Anschuldigungsschrift beim Truppendienstgericht kein rechtliches Gehör zu der Stellungnahme der Vertrauensperson gewährt worden ist, begründet kein Verfahrenshindernis. Der Senat hält nicht an der Auffassung fest, dass eine Verletzung von § 93 Abs. 1 Satz 2 WDO (juris: WDO 2002) nur bis zum Übergang der Verfahrensherrschaft von der Einleitungsbehörde an das Truppendienstgericht geheilt werden kann.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 WD 18/15
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 7 B 43/15
Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 16. November 2015 wird zurückgewiesen. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 30 000 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 BN 15/16
Bei einem innerdienstlichen Dienstvergehen, bei dem der Beamte gerade nicht wie jeder andere Bürger, sondern in seiner dienstlichen Pflichtenstellung und damit als Garant einer unparteilichen und gesetzestreuen Verwaltung betroffen ist, kommt dem ausgeurteilten Strafmaß bei der Bestimmung der konkreten Disziplinarmaßnahme keine "indizielle" oder "präjudizielle" Bedeutung zu.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 B 24/16
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 B 13/16
Die Loyalitätserklärung nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 StAG (juris: RuStAG) muss unabhängig von ihrer Einordnung als lediglich formelle oder als materielle Einbürgerungsvoraussetzung hinsichtlich der in ihr enthaltenen Tatsachenerklärungen der Sache nach vollständig und wahrheitsgemäß abgegeben werden.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 B 78/16
1. Studierende haben auch dann Anspruch auf die Gewährung eines sogenannten großen Teilerlasses gemäß § 18b Abs. 4 Satz 1 i.V.m. Abs. 3 Satz 1 BAföG, wenn sie ihr Studium innerhalb einer Mindestausbildungszeit abschließen, die sich im Wege der Auslegung aus den jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen ergibt. 2. Die Annahme einer Mindestausbildungszeit im Sinne des § 18b Abs. 5 Satz 1 BAföG hindert es nicht, wenn Studien- und Prüfungsleistungen, die außerhalb der konkreten Ausbildung...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 5 C 24/15
2016-06-30
BVerwG 5. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 5 C 25/15
2016-06-30
BVerwG 5. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 5 C 52/15
2016-06-30
BVerwG 5. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 5 C 50/15
2016-06-30
BVerwG 5. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 5 C 33/15
Die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 26. Januar 2015 wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 B 40/15
1. Eine Beschäftigung dient im Sinne von § 73 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 1 SGB IX (juris: SGB 9) nicht in erster Linie dem Erwerb der Person, wenn die gewährten Zuwendungen jedenfalls deutlich hinter dem zurückbleiben, was eine Person mit der für die Beschäftigung auf der konkreten Stelle erforderlichen Qualifikation auf einer vergleichbaren Stelle bei einer typisierenden und am Durchschnitt ausgerichteten Betrachtung üblicherweise an Einkommen erzielen kann. 2. Eine Beschäftigung ist im Sinne von § 73...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 5 C 1/15