Entscheidungen des BVerwG

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DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
In einem funktionierenden Marktsegment wie dem für Altmetalle sind von einem Kleinsammler, der in ein mehrstufiges Verwertungsverfahren eingebunden ist, nach § 18 Abs. 2 Nr. 4 und 5 KrWG keine "anlagenscharfen" Darlegungen über den letztendlichen Verwertungsort und die Verwertungsverfahren zu verlangen.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 7 C 5/15
Ein Beamter, der Mitglied einer Gewerkschaft ist, hat keinen Anspruch auf Dienstbefreiung unter Fortzahlung der Dienstbezüge für einen Einsatz als Ordner bei einer Demonstration, die der Unterstützung eines Warnstreiks seiner Gewerkschaft anlässlich von Tarifverhandlungen gegen seinen Dienstherrn dient. Dem steht das geltende beamtenrechtliche Streikverbot entgegen.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 B 3/15
2016-06-30
BVerwG 5. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 5 C 53/15
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 WB 17/15
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 B 85/15, 2 B 85/15 (2 C 18/16)
1. Rechtsvorschrift im Sinne von § 18b Abs. 5 Satz 3 BAföG ist jede von einem autorisierten Normgeber auf Außenwirkung gegenüber den Auszubildenden gerichtete abstrakt-generelle Vorgabe, die diese als verbindlich ansehen müssen, um ihre Ausbildung erfolgreich bestreiten zu können. Art. 12 Abs. 1 GG gebietet keine Auslegung, die den Begriff der Rechtsvorschrift auf formelle Gesetze beschränkt. 2. Die gesetzliche Vermutung einer Prüfungszeit von drei Monaten im Sinne des § 18b Abs. 5 Satz 4...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 5 C 30/15
1. § 17 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 KrWG normiert bei unionsrechtskonformer Auslegung eine widerlegliche Vermutung einer wesentlichen Beeinträchtigung der Planungssicherheit und Organisationsverantwortung des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers. 2. Die Ausnahmesituation, in der die Regelvermutung nicht mehr gilt, ist ausgehend von einem Vergleich der Sammelmengen anhand einer Irrelevanzschwelle zu bestimmen.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 7 C 4/15
Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 7. Juli 2015 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Wert des Streitgegenstands wird für das Beschwerdeverfahren auf 5 000,00 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 B 95/15
1. Internationale Beziehungen im Sinne des § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UIG (juris: UIG 2005) sind auch die Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zur Europäischen Union. 2. § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UIG räumt der informationspflichtigen Stelle einen Beurteilungsspielraum in der Frage ein, was nachteilige Auswirkungen auf die internationalen Beziehungen sind.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 7 C 32/15
Die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 23. September 2015 wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Wert des Streitgegenstandes für das Beschwerdeverfahren wird auf 5 000 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 B 118/15
1. Bei einer langfristigen Erkrankung des Prozessbevollmächtigten muss dieser arbeitsorganisatorische Maßnahmen ergreifen, eine Vertretung einrichten oder das Mandat abgeben, um den Fortgang des Verfahrens zu ermöglichen. Das Recht auf freie Wahl des Prozessbevollmächtigten endet dort, wo dieser für einen längeren Zeitraum nicht mehr in der Lage ist, dem Verfahren Fortgang zu geben. 2. Nach Abschluss der Berufungsinstanz kann die Besorgnis der Befangenheit der dort entscheidenden Richter nicht...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 B 18/15
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 B 57/16, 1 B 57/16 (1 C 17/16)
2016-06-27
BVerwG 1. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 B 59/16, 1 B 59/16 (1 C 20/16)
2016-06-27
BVerwG 1. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 B 58/16, 1 B 58/16 (1 C 18/16)
Die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 11. Februar 2015 wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 B 24/15
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 24. April 2015 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 4 717,26 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 B 45/15