1. Prüfungsrechtliche Sanktionsnormen, die eine unternommene Prüferbeeinflussung mit einem Bewertungsausschluss belegen, genügen allgemein den Anforderungen des Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG. Dies gilt auch dann, wenn sie der Prüfungsbehörde kein Entschließungsermessen einräumen. Es bedarf aber der Prüfung im Einzelfall, ob die Sanktionsverhängung verhältnismäßig ist. 2. Ergibt sich für einen Prüfer aufgrund der Mitteilung eines Prüflings eine Sachlage, die in ihrer informatorischen Substanz im...