Entscheidungen des BVerwG

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DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
Es bleibt offen, ob eine amtliche Äußerung eines Bürgermeisters oder Beigeordneten einer Gemeinde im zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit einer Kommunalwahl, die auf der Grundlage der dem Bürgermeister oder Beigeordneten im Zeitpunkt der Äußerung verfügbaren Daten objektiv unrichtig war, als Wahlfehler schon dann in Betracht kommt, wenn sie geeignet war, die Wählerentscheidung zu beeinflussen, oder erst dann, wenn sie im Sinne einer manipulativen Einwirkung dazu auch bestimmt war.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 8 B 27/12
2012-05-09
BVerwG 6. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 4/11
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 A 5/11
Die Beschwerde der Klägerin zu 1 gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 21. November 2011 wird zurückgewiesen. Die Klägerin zu 1 trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen. Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 500 000 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 8 B 15/12
Im Bereich der Bundesbeamten unterliegt jede Stellenbesetzung, welche der Dienststellenleiter ohne Ausschreibung vorzunehmen beabsichtigt, der Mitbestimmung des Personalrats gemäß § 75 Abs. 3 Nr. 14 BPersVG.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 PB 1/12
Mitgliedern des Personalrats steht aufgrund Personalvertretungsrechts kein Anspruch auf eine bestimmte Verwendung nach Beendigung ihrer Freistellung zu.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 PB 26/11
Verwirklicht ein im aktiven Dienstverhältnis stehender Soldat außerdienstlich den Straftatbestand des § 184b Abs. 1 Nr. 2 StGB, ist Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen für die angemessene Disziplinarmaßnahme die Entfernung aus dem Dienstverhältnis.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 WD 14/11
Die Anhörungsrüge des Klägers gegen den Beschluss vom 5. Januar 2012 - BVerwG 8 B 62.11 - wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 8 B 7/12
1. Die gegenüber einem Beamten ergangene Anordnung, sich zur Klärung seiner Dienstfähigkeit ärztlich untersuchen zu lassen, ist kein Verwaltungsakt. 2. Die Anordnung einer ärztlichen Untersuchung muss ihren Anlass erkennen lassen. Der Beamte muss nachvollziehen können, ob die aufgeführten Umstände die behördlichen Zweifel an seiner Dienstfähigkeit rechtfertigen. 3. Die Anordnung muss sich auf solche Umstände beziehen, die bei vernünftiger, lebensnaher Einschätzung die ernsthafte Besorgnis...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 17/10
Die dingliche Mitgliedschaft in einem Wasser- und Bodenverband erlischt mit dem Verlust des Eigentums; das gilt auch für den Fall der Eigentumsaufgabe.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 7 C 11/11
Bei der Berechnung von Gebühren für amtliche Schlachttier- und Fleischuntersuchungen nach Art. 27 Abs. 2, Abs. 4 i.V.m. Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 (juris: EGV 882/2004) sind allgemeine Verwaltungskosten anrechenbar, die im Zusammenhang mit der amtlichen Überwachung anfallen.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 3 C 20/11
1. Jedenfalls dann, wenn ein Soldat elf Tage dem Truppendienst fernbleibt, ist von einer länger dauernden Abwesenheit auszugehen, bei der Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen grundsätzlich die Höchstmaßnahme ist. 2. Fällt die eigenmächtige Abwesenheit von elf Tagen in den Zeitraum der Freistellung vom Truppendienst zur Teilnahme an einer Berufsförderungsmaßnahme am Ende der Dienstzeit, ist bei der Bemessung der Maßnahme von einer Dienstgradherabsetzung auszugehen.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 WD 6/11
Bei der Berechnung des dem Verkehrsunternehmer nach § 45a PBefG zustehenden Ausgleichs für Mindereinnahmen im Ausbildungsverkehr kommt es auf der Ertragsseite auf die für die entsprechenden Zeitfahrausweise des Ausbildungsverkehrs genehmigten Beförderungsentgelte an (vgl. § 45a Abs. 1 Nr. 1 PBefG). Dabei ist auf die genehmigten Abonnementspreise und nicht auf die Einzelverkaufspreise abzustellen, wenn eine über den jeweiligen Zeitabschnitt (bei Monatskarten ein Monat) hinausgehende...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 3 C 28/11
1. Bei der Billigkeitsentscheidung nach § 12 Abs. 2 Satz 3 BBesG ist in der Regel von der Rückforderung teilweise abzusehen, wenn der Grund für die Überzahlung in der überwiegenden behördlichen Verantwortung liegt. In diesem Fall ist ein Absehen von der Rückforderung in der Größenordnung von 30 % des überzahlten Betrages im Regelfall angemessen. 2. Die Billigkeitsentscheidung nach § 12 Abs. 2 Satz 3 BBesG ist notwendiger und untrennbarer Bestandteil der Rückforderungsentscheidung nach § 12 Abs....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 15/10