1. Die Frage, ob der Bewertung einer einzelnen Prüfungsleistung Regelungsqualität im Sinne von § 35 Satz 1 VwVfG zukommt, ist ausschließlich anhand der jeweiligen Prüfungsordnung zu klären. 2. Im Falle eines gespaltenen Widerspruchsbescheids, mit dem einem Begehren eines Prüflings nach Neubewertung bzw. Prüfungswiederholung hinsichtlich einzelner Prüfungsleistungen stattgegeben und hinsichtlich anderer Prüfungsleistungen nicht stattgegeben wird, ist es der Widerspruchsbehörde verwehrt, den...