Entscheidungen des BVerwG

. Gefundene Dokumente: 6.337
DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
Hat ein Beamter kinderpornografische Schriften nicht nur besessen, sondern diese auch zugänglich gemacht, so ist die Disziplinarmaßnahme auch bei Fehlen eines Dienstbezugs wegen der gegenüber § 184b Abs. 4 StGB erheblich höheren Strafandrohung des § 184b Abs. 1 StGB anhand eines Orientierungsrahmens zu bestimmen, der bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis reicht (im Anschluss an das Urteil vom 19. August 2010 - BVerwG 2 C 13.10 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 12).
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 B 28/12
Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 1. August 2011 wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 30 000 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 7 BN 6/11
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 3 B 69/11, 3 B 69/11 (3 C 20/12)
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 8 BN 1/12
1. Eine spezielle gesetzliche Grundlage für Umsetzungen ist auch dann nicht erforderlich, wenn sie mit einem Wechsel des Dienstortes verbunden sind. 2. Die Umsetzung steht im pflichtgemäßen Ermessen des Dienstherrn, der die zugrunde liegenden dienstlichen Belange mit den Folgen für den beruflichen Werdegang und die private Lebensführung des Betroffenen abwägen muss.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 B 23/12
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 7. Februar 2012 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 40 000 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 9 B 13/12
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 7 B 60/11
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 26. Oktober 2011 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 129,25 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 3 B 87/11
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 5 B 24/12, 5 B 24/12, 5 PKH 5/12
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 14. September 2011 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 14 672,03 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 5 B 5/12
Die Regelung in § 4 Abs. 3 Nr. 2 der 20. BImSchV schließt für die vom Anwendungsbereich der 20. BImSchV erfassten flüchtigen organischen Verbindungen (VOC), zu denen in erster Linie die Kohlenwasserstoffe, mithin auch Benzol, gehören, einen Rückgriff auf die Grenzwerte der TA Luft grundsätzlich aus.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 7 B 62/11
Die Klägerin als Inhaberin des streitbefangenen Lokals ist nicht gehindert, ihr negatives Feststellungsinteresse aus einer drohenden Beeinträchtigung von Rechten ihrer Kunden beim Gaststättenbesuch abzuleiten.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 B 3/12
Die auf das Trennungsgeld bei auswärtigem Verbleiben bezogene Höchstbetragsgrenze nach § 6 Abs. 4 TGV ist nicht anzuwenden, wenn der Berechtigte täglich an den Wohnort zurückkehrt und ihm dies zuzumuten ist.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 5 A 1/12
2012-06-14
BVerwG 4. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 BN 8/12