Entscheidungen des BVerwG

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GERICHT
JAHR
2012-07-10
BVerwG 7. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 7 A 12/11
2012-07-10
BVerwG 7. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 7 A 24/11
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 19. Dezember 2011 wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 10 000 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 BN 16/12
Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 10. Januar 2012 wird verworfen. Die Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 10 B 17/12, 10 B 17/12 (10 PKH 11/12)
1. Die Verteilung von Haushaltsmitteln für die Geschäftsführungstätigkeit von Stadtratsfraktionen ist am allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG und nicht am formalisierten Gleichheitssatz aus Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG zu messen. 2. Der Verteilungsmaßstab muss sich am Zweck der Fraktionsbildung und dem daraus resultierenden Bedarf für die Fraktionsgeschäftsführung orientieren.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 8 C 22/11
2012-07-05
BVerwG 8. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 8 C 16/11
Der von § 1 Abs. 7 VermG vorausgesetzte Zusammenhang zwischen der im Wege der strafrechtlichen Rehabilitierung aufgehobenen Vermögenseinziehung und der zum Zwecke der Wiedergutmachung begehrten Rückgabe kann fehlen, wenn der Geschädigte vor der Rehabilitierung auf die Rückgabe der entzogenen Vermögenswerte verzichtet hat.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 8 C 15/11
Ein Urteil, das feststellt, dass ein Planfeststellungsbeschluss wegen eines behebbaren Mangels (§ 17e Abs. 6 Satz 2 FStrG) rechtswidrig ist und nicht vollzogen werden darf, wirkt nur zwischen den Beteiligten. Im Verhältnis zu anderen Planbetroffenen erweist sich der feststellende Ausspruch grundsätzlich als bloßer Rechtsreflex, der die ihnen gegenüber eingetretene Bestandskraft unberührt lässt (im Anschluss an Beschluss vom 22. September 2005 - BVerwG 9 B 13.05 - juris).
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 9 VR 6/12
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 10 B 9/12, 10 B 9/12 (10 C 17/12)
Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 17. November 2011 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 5 000 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 10 B 12/12
1. Versorgungsbezüge sind zuviel gezahlt im Sinne von § 52 Abs. 2 BeamtVG, wenn sie nicht von den Festsetzungen des Versorgungsfestsetzungsbescheids gedeckt sind. 2. Die Vorschrift des § 53 Abs. 1 VwVfG über die Hemmung von Verjährungsfristen kann nicht analog auf die Ausschlussfrist des § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG angewandt werden. 3. Wird ein Rücknahmebescheid im Widerspruchs- oder Klageverfahren aufgehoben, so beginnt erst mit der Unanfechtbarkeit dieser Aufhebung der Lauf der Frist des § 48...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 13/11
Das für die Fahrerlaubnisbehörde nach § 3 Abs. 3 StVG geltende Verbot, einen Sachverhalt zu berücksichtigen, der Gegenstand eines anhängigen Strafverfahrens ist, in dem eine Fahrerlaubnisentziehung nach § 69 StGB in Betracht kommt, geht in das Verbot einer abweichenden Entscheidung im Sinne von § 3 Abs. 4 StVG über, wenn das Strafverfahren zwischenzeitlich rechtskräftig abgeschlossen ist. Soweit danach widersprüchliche Entscheidungen von Fahrerlaubnisbehörde und Strafgericht ausgeschlossen...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 3 C 30/11
1. Das Verlesungsverbot des § 106 Abs. 2 Satz 4 WDO (juris: WDO 2002) darf nicht durch die Vernehmung der Vernehmungsperson umgangen werden, wenn die Vernehmung ohne Beachtung der im gerichtlichen Disziplinarverfahren geltenden Belehrungspflichten erfolgt ist, der Soldat insbesondere nicht über das Recht auf Verteidigerkonsultation belehrt worden war. 2. Hat sich ein Soldat nach Aufnahme von Vorermittlungen durch die Wehrdisziplinaranwaltschaft geständig eingelassen, ohne zuvor über sein Recht...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 WD 34/10
Für die Berechnung des Erwerbseinkommens nach § 53 BeamtVG ist die Summe der Gewinne und Verluste der in § 53 Abs. 7 BeamtVG benannten Einkunftsarten maßgeblich.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 58/11
1. Jagdgenossenschaften, die ihren gemeinschaftlichen Jagdbezirk nicht verpachtet haben, sondern das Jagdrecht selbst ausüben, können zur Jagdsteuer herangezogen werden. 2. Der Jagdsteuerpflicht steht nicht entgegen, dass Jagdgenossenschaften wie Inhaber von Eigenjagden im Falle der Nichtverpachtung des Jagdbezirks gesetzlich verpflichtet sind, den Steuertatbestand - die Ausübung des Jagdrechts - zu erfüllen (im Anschluss an Urteil vom 13. Mai 2009 - BVerwG 9 C 7.08 - Buchholz 401.61...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 9 C 10/11
1. Die Anforderungen an die Bestimmtheit von kommunalen Abgabenbescheiden richten sich nach Landesrecht; soweit das einschlägige Kommunalabgabengesetz auf §§ 119, 157 Abs. 1 AO (juris: AO 1977) verweist, kommen auch diese Vorschriften als Landesrecht zur Anwendung. Bundesrechtlich ist deshalb lediglich zu prüfen, ob die Auslegung und Anwendung von Landesrecht mit den Anforderungen, die das allgemeine Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) an die Bestimmtheit von Abgabenbescheiden stellt,...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 9 C 7/11
Gemeinden können keinen Aufwand für Konsum i.S.d. Art. 105 Abs. 2a GG betreiben; sie können daher nicht zur Jagdsteuer herangezogen werden.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 9 C 2/12