Hinsichtlich der Antragstellerin zu 8, die ihren Antrag zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen werden die Anträge auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 31. März 2014 abgelehnt. Die Antragsteller zu 1, 2, 3, 10, 11 und 12 tragen je 1/9, die Antragsteller zu 4 und 5, die Antragsteller zu 6 und 7 und die Antragsteller zu 8 und 9 tragen jeweils als Gesamtschuldner je 1/9 der Kosten des Verfahrens einschließlich der...