Entscheidungen des BVerwG

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GERICHT
JAHR
1. Die Anerkennung der Notwendigkeit des im Ausland gemieteten Wohnraums im Rahmen einer Entscheidung über die Gewährung eines Mietzuschusses nach § 57 BBesG 2002 bzw. § 54 BBesG kann auf der Grundlage sowohl einer individuellen Prüfung der konkreten Verhältnisse als auch der typisierenden Regelung einer Mietobergrenze erfolgen. 2. Der Dienstherr kann im Rahmen seiner Organisationsgewalt bestimmen, ob und welche wohnraumbezogenen Anforderungen mit der Wahrnehmung von Ämtern im Ausland verbunden...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 14/13
Erhöhen sich die Mietobergrenzen, ist dies im Rahmen des Mietzuschusses nach § 57 BBesG 2002 bzw. § 54 BBesG nicht nur für Neuvermietungen, sondern auch für Bestandsmieten maßgeblich. Deshalb kann auch ein Beamter, der ursprünglich zu groß oder zu teuer gemietet hat, in spätere - höhere - Mietobergrenzen "hineinwachsen".
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 13/13
2015-01-21
BVerwG 9. Senat
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 28. November 2013 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 9 C 2/14
2015-01-21
BVerwG 9. Senat
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 28. November 2013 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 9 C 3/14
2015-01-21
BVerwG 9. Senat
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 28. November 2013 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 9 C 4/14
1. Die Wirksamkeit eines Ablösungsvertrags gemäß § 133 Abs. 3 Satz 5 BauGB entfällt nicht bereits dadurch, dass der Beitrag, der einem Grundstück als Erschließungsbeitrag zuzuordnen ist, mindestens das Doppelte oder höchstens die Hälfte des vereinbarten Ablösungsbetrags ausmacht. Die Grenze, bis zu der ein Auseinanderfallen von Ablösungsbetrag und Erschließungsbeitrag hinzunehmen ist, bestimmt sich vielmehr im Einzelfall nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage anhand einer...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 9 C 1/14
1. Der Grundsatz der Unmittelbarkeit der Wahl gebietet, dass die Innehabung des Mandats ohne Dazwischentreten eines dritten Willens auf die Wahlentscheidung des Wählers zurückzuführen sein muss. Eine Entscheidung Dritter über den Fortbestand des Mandats berührt den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Wahl, wenn sie den Erfolg des Wählervotums - das Gewähltsein - als solches in Frage stellt, nicht hingegen, wenn sie den Mandatsverlust an wahlfremde Umstände anknüpft. 2. Die Wahrung oder...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 10 C 11/14
Die Gewährleistung der Bausicherheit dient im Sinne von Art. 2 Abs. 5 der RL 2000/78/EG (juris: EGRL 78/2000) dem Erfordernis der öffentlichen Sicherheit. Sie ist ein legitimes Ziel, das für Prüfsachverständige für technische Anlagen und Einrichtungen in Gebäuden eine Ungleichbehandlung wegen des Alters durch Festsetzung einer generellen Höchstaltersgrenze von 70 Jahren rechtfertigen kann.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 10 CN 1/14
2015-01-21
BVerwG 9. Senat
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 28. November 2013 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 9 C 5/14
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 3 B 64/14
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 7 BN 2/14
Der Antrag, für die Verfahren 5 K 657/12 - Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße -, 7 A 11022/14, 7 A 10306/14 und 7 A 10338/14 - jeweils Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz - ein zuständiges Gericht zu bestimmen, wird abgelehnt.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 AV 9/14
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 8 B 50/14
Die Beschwerde des Soldaten gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde in dem Beschluss der 4. Kammer des Truppendienstgerichts Nord vom 19. Dezember 2013 wird zurückgewiesen. Der Soldat trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 WNB 4/14
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 B 26/14, 1 B 26/14, 1 PKH 20/14 (1 C 2/15)
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 25. März 2014 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 15 000 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 B 44/14