Entscheidungen des BVerwG

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GERICHT
JAHR
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 B 2/15
Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 24. September 2014 wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen. Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 40 000 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 BN 1/15
2015-02-17
BVerwG 4. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 B 55/14
2015-02-17
BVerwG 4. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 B 58/14
2015-02-17
BVerwG 4. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 B 57/14
2015-02-17
BVerwG 4. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 B 56/14
2015-02-17
BVerwG 4. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 B 54/14
1. Bei einem eigenmächtigen Fernbleiben eines Soldaten vom Truppendienst über acht Tage ist die Dienstgradherabsetzung Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen. 2. Eine Dienstgradherabsetzung kann auch in den Dienstgrad eines Oberstabs- oder Stabsgefreiten erfolgen.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 WD 2/14
1. Einem Deutschen, der sich im Ausland aufhält, ist regelmäßig der Pass zu entziehen, wenn der Wille, sich der Strafverfolgung zu entziehen, ein wesentlicher Grund für die Fortsetzung des Auslandsaufenthalts ist. Dies ist aufgrund einer Würdigung aller tatsächlichen Umstände, insbesondere des Verhaltens im Ausland und der Höhe der in Betracht kommenden Strafe, zu beurteilen. 2. Fragen der Zusammenarbeit der deutschen Auslandsvertretung mit Behörden des Aufenthaltsstaats zur Beendigung des...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 B 3/15
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 13. Dezember 2013 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 5 000 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 3 B 20/14
Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 8. April 2014 wird zurückgewiesen. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 60 000 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 BN 20/14
Eine Verwaltungs- oder Dienstvorschrift kann Gegenstand eines gerichtlichen Antragsverfahrens sein, wenn sie eine unmittelbar an den einzelnen Soldaten gerichtete Anordnung enthält, die keiner weiteren Konkretisierung durch einen Befehl mehr bedarf (hier: die Pflicht, beim Tragen der Uniform sichtbare Tätowierungen in geeigneter und dezenter Weise abzudecken). Diese Möglichkeit entbindet den Antragsteller jedoch nicht von seiner verfahrensrechtlichen Verpflichtung, im Einzelnen darzulegen,...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 WB 31/14
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 5 B 29/14
Fordert die Fahrerlaubnisbehörde gemäß § 11 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 FeV (juris: FeV 2010) die Vorlage eines fachärztlichen Fahreignungsgutachtens, hat sie dem Betroffenen in der Beibringungsanordnung außer den Tatsachen, die die Eignungsbedenken begründen, und der Fachrichtung des Arztes, der die Begutachtung durchführen soll, auch die zu untersuchende Fragestellung so mitzuteilen, dass der Betroffene unter Einbeziehung der weiteren Darlegungen in der Beibringungsanordnung zweifelsfrei erkennen...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 3 B 16/14
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 9 B 1/15
1. Kommt es in einem Auswahlverfahren zur Besetzung eines höherwertigen Dienstpostens auf einen Leistungsvergleich anhand von aktuellen dienstlichen Beurteilungen an, so müssen sich diese zur Wahrung der Chancengleichheit der Bewerber auf im Wesentlichen gleiche Beurteilungszeiträume erstrecken. 2. Zur Sicherung des Bewerbungsverfahrensanspruchs des unterlegenen Bewerbers (Art. 33 Abs. 2 GG, § 3 Abs.1 SG) kann das Bundesministerium der Verteidigung im Wege der einstweiligen Anordnung...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 WDS-VR 2/14