Entscheidungen des BVerwG

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GERICHT
JAHR
Die Beschwerde des Klägers und des Beigeladenen gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 20. November 2014 wird verworfen. Der Kläger und der Beigeladene tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens je zur Hälfte. Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 11 823,84 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 9 B 5/15
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 3 B 4/15, 3 B 4/15 (3 C 5/15)
Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 12. Juni 2014 wird zurückgewiesen. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 10 000 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 BN 26/14
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 20. November 2013 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 5 000 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 B 39/14
Rechtsanwaltskosten, die für die Berechnung von Erschließungsbeiträgen bzw. die Erstellung der Heranziehungsbescheide entstanden sind, zählen nicht zu den Kosten im Sinne des § 128 Abs. 1 BauGB.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 9 C 7/14
2015-02-26
BVerwG 2. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 2/14
2015-02-26
BVerwG 2. Senat
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 29. September 2014 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 B 9/15
2015-02-26
BVerwG 2. Senat
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 29. September 2014 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 B 8/15
Ein öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch gemäß § 49a Abs. 1 VwVfG ist im Sinne von § 38 InsO bereits dann begründet und damit Insolvenzforderung, wenn vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Widerrufsgrund der Zweckverfehlung gemäß § 49 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 VwVfG gegeben ist.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 3 C 8/14
2015-02-26
BVerwG 2. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 3/14
2015-02-26
BVerwG 2. Senat
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 29. September 2014 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 B 11/15
2015-02-26
BVerwG 2. Senat
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 29. September 2014 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 B 7/15
2015-02-26
BVerwG 2. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 5/14
1. Ein Verfahren kann in entsprechender Anwendung von § 94 VwGO ausgesetzt werden, wenn das beschließende Gericht selbst keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit einer gesetzlichen Regelung hat, jedoch ein anderes Gericht von deren Verfassungswidrigkeit ausgeht und die Sache nach Art. 100 Abs. 1 GG dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt hat. 2. Die Regelung zum Übertritt eines Beamten kraft Gesetzes in den Dienst eines kommunalen Trägers der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach § 6c Abs. 1...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 1/14
Eine inländische Apotheke darf auf Bestellung ihrer Kunden Arzneimittel von einer Apotheke im EU-Ausland beziehen und mit Rechnung der ausländischen Apotheke an sie abgeben.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 3 C 30/13
2015-02-26
BVerwG 2. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 4/14
1. Der Klageantrag auf Gewährung einer angemessenen Entschädigung für den erlittenen immateriellen Nachteil genügt dem Bestimmtheitserfordernis des § 82 Abs. 1 Satz 2 VwGO, wenn der Kläger die für die Bemessung der Höhe des Anspruchs erforderlichen Tatsachen benennt und die Größenordnung der geltend gemachten Entschädigung (etwa einen Mindestbetrag) angibt. 2. Das Fristerfordernis des § 198 Abs. 5 Satz 1 GVG ist im Wege der teleologischen Reduktion dahin einzuschränken, dass es keine Anwendung...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 5 C 5/14 D