Entscheidungen des BVerwG

. Gefundene Dokumente: 6.337
DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 8 B 12/15, 8 B 12/15 (8 C 4/16)
1. Der Verfahrensmangel der vorschriftswidrigen Besetzung eines Spruchkörpers wird nur dann in der erforderlichen Weise dargelegt (§ 133 Abs. 3 Satz 1 und 3 VwGO), wenn unter Wiedergabe der maßgeblichen, in den Geschäftsverteilungsplänen des (Gesamt-) Gerichts bzw. des Spruchkörpers niedergelegten Heranziehungs- und Vertretungsregeln konkret dargetan wird, dass und warum ein bestimmter Richter nicht zur Mitwirkung an der Entscheidung berufen war. 2. Wird zur Feststellung einer (behaupteten) in...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 B 34/14, 2 B 34/14, 2 PKH 1/14
1. Den Darlegungsanforderungen für eine Grundsatzrüge wird nicht dadurch genügt, dass die Kritik an der vom Berufungsgericht vorgenommenen Würdigung des Einzelfalls in allgemeine Frageform gekleidet wird. 2. Welche Verhältnisse für die Festsetzung des Inhalts eines öffentlich-rechtlichen Vertrags maßgeblich waren und wann eine Änderung dieser Verhältnisse so wesentlich ist, dass einer Vertragspartei das Festhalten an der ursprünglichen Regelung nicht zuzumuten ist, hängt von den Umständen des...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 B 83/15
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 10 B 13/15
1. Die Rechtsmittel- und Beschwerdebefugnis steht im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren grundsätzlich nur demjenigen zu, der nach Maßgabe des materiellen Rechts beteiligungsbefugt ist. 2. Ein absoluter Rechtsbeschwerdegrund im Sinne des § 547 Nr. 4 ZPO liegt im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren auch vor, wenn eine Partei vorschriftswidrig überhaupt nicht zum Verfahren hinzugezogen wurde. 3. Die Möglichkeit der Zurückverweisung an die Vorinstanz besteht im...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 5 PB 10/15
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 16. Juli 2014 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5 000 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 B 77/14
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 28. Juli 2015 wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 15 000 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 BN 36/15
1. Der Hinweis, dass "die entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen" öffentlich ausliegen, unterrichtet die Öffentlichkeit nicht darüber, um welche Unterlagen zu welchen Umweltthemen es sich hierbei handelt und verfehlt daher die Anforderungen des § 9 Abs. 1a Nr. 5 UVPG an die Bekanntmachung zu Beginn des UVP-rechtlichen Beteiligungsverfahrens. 2. Im Fall sogenannter relativer Verfahrensfehler nach § 4 Abs. 1a UmwRG n.F. hat das Gericht von Amts wegen zu untersuchen, ob...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 A 5/14
1. Die Anordnung der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO wirkt auf den Zeitpunkt des Erlasses des Verwaltungsaktes zurück, wenn das Gericht die Rückwirkung nicht zeitlich einschränkt. 2. Bei einem Abgabenbescheid lässt die uneingeschränkte Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs die vorher verwirkten Säumniszuschläge entfallen.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 9 C 1/15
Der Jahresbeitrag zum Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute darf auch dann in Höhe des Mindestbeitrags nach § 3 Abs. 2 RStruktFV (juris: RStruktFV 2015) festgesetzt werden, wenn dieser die für das betroffene Kreditinstitut nach § 3 Abs. 4 RStruktFV ermittelte Belastungsobergrenze überschreitet.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 10 C 21/14
1. Das Verbot, neben einer Tätigkeit als Wirtschaftsprüfer gewerbliche Tätigkeiten auszuüben, ist mit Unions- und Verfassungsrecht vereinbar. 2. Die Betätigung in einem geschäftsführenden Organ einer Kapitalgesellschaft unterfällt dem Verbot der gewerblichen Betätigung im Sinne des § 43a Abs. 3 Nr. 1 WPO (juris: WiPrO).
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 10 C 24/14
1. Steuerberater sind vor den Verwaltungsgerichten und Oberverwaltungsgerichten auch in Beitragsstreitigkeiten nach § 67 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3, Abs. 4 Satz 7 VwGO zur Vertretung befugt. 2. Die Vertretung in beitragsrechtlichen Widerspruchsverfahren ist Steuerberatern als Nebenleistung zur Prozessvertretung nach § 5 Abs. 1 RDG gestattet.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 10 C 17/14
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 B 44/14
2016-01-19
BVerwG 3. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 3 B 76/15
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 8 B 11/15
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 10 B 16/15
Das Verfahren wird eingestellt. Die dem Antragsteller im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht einschließlich der im vorgerichtlichen Verfahren erwachsenen notwendigen Aufwendungen werden zur Hälfte dem Bund auferlegt.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 WB 9/15