1. Der Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 25. Juli 2012 - 15 UF 60/12 - verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem Recht auf den gesetzlichen Richter aus Artikel 101 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes. Der Beschluss wird aufgehoben. Die Sache wird an das Oberlandesgericht Celle zurückverwiesen. 2. Das Land Niedersachsen hat der Beschwerdeführerin ihre notwendigen Auslagen zu erstatten. 3. Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit für das Verfassungsbeschwerdeverfahren wird auf...
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. Dem Antragsteller wird eine Missbrauchsgebühr in Höhe von 500 € (in Worten: fünfhundert Euro) auferlegt.
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Dem Beschwerdeführer wird eine Missbrauchsgebühr in Höhe von 700 € (in Worten: siebenhundert Euro) auferlegt.
Der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 3. August 2015 (11 Ta 1315/15) verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes und wird aufgehoben. Die Sache wird an das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg zurückverwiesen. Im Übrigen wird die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Damit erledigt sich zugleich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung. Das Land Berlin...
1. Der Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 28. August 2015 - 3 B 276/15 - wird aufgehoben. 2. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen die versammlungsrechtliche Allgemeinverfügung des Landratsamtes des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge vom 27. August 2015 wird wiederhergestellt. 3. Der Freistaat Sachsen hat dem Antragsteller die notwendigen Auslagen zu erstatten.
§ 19 des Gesetzes über den registergestützten Zensus im Jahre 2011 (Zensusgesetz 2011) vom 8. Juli 2009 (Bundesgesetzblatt I Seite 1781) wird bis zur Entscheidung in der Hauptsache, längstens für die Dauer von sechs Monaten, außer Vollzug gesetzt.
1. Der Beschluss des Sozialgerichts Neubrandenburg vom 29. Oktober 2013 - S 14 AS 1633/11 - verletzt die Beschwerdeführerinnen in ihrem Grundrecht aus Artikel 3 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes. Der Beschluss wird aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Sozialgericht Neubrandenburg zurückverwiesen. 2. Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat den Beschwerdeführerinnen ihre notwendigen Auslagen für das Verfassungsbeschwerdeverfahren zu erstatten. 3....
Der Beschluss des Landgerichts Kassel vom 26. September 2014 - 3 T 305/14 -, soweit er die sofortige Beschwerde der Beschwerdeführer gegen den Zuschlagsbeschluss betrifft, und der Beschluss des Landgerichts Kassel vom 5. November 2014 - 3 OH 123/14 - verletzen die Beschwerdeführer in ihrem grundrechtsgleichen Recht aus Art. 103 Absatz 1 des Grundgesetzes. Sie werden in diesem Umfang aufgehoben. Die Sache wird an das Landgericht Kassel zurückverwiesen. Das Land Hessen hat den Beschwerdeführern...
Die Beschwerdeführerin wird wegen der unangemessenen Dauer des Verfassungsbeschwerdeverfahrens in der Sache 1 BvR 2781/13 mit 3.000 € (in Worten: dreitausend Euro) entschädigt. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen. Die Bundesrepublik Deutschland hat der Beschwerdeführerin die notwendigen Auslagen für das Verzögerungsbeschwerdeverfahren zu erstatten. Der Gegenstandswert für das Verzögerungsbeschwerdeverfahren wird auf 10.000 € (in Worten: zehntausend Euro) festgesetzt.
1. Der Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 1. April 2015 - II-6 UF 195/14 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes. Der Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf wird aufgehoben, soweit darin der Sorgerechtsentzug gegenüber dem Beschwerdeführer aufrechterhalten wird. Die Sache wird zur erneuten Entscheidung an das Oberlandesgericht Düsseldorf zurückverwiesen. 2. Das Land Nordrhein-Westfalen hat dem Beschwerdeführer seine...
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