1. Die Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 12. November 2013 - KZR 7/13, KZR 9/13, KZR 68/12, KZR 69/12, KZR 70/12 - verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem Recht auf den gesetzlichen Richter aus Artikel 101 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes. Sie werden aufgehoben. Die Verfahren werden an den Bundesgerichtshof zurückverwiesen. 2. Die Bundesrepublik Deutschland hat der Beschwerdeführerin ihre notwendigen Auslagen zu erstatten. 3. Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit für das...