...Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu angenommen, dass die Bildung unterschiedlicher Entschädigungseinrichtungen für Einlagenkreditinstitute und Wertpapierhandelsunternehmen nicht gemeinschaftsrechtlich vorgegeben sei, sondern lediglich einer "gemeinschaftsrechtlichen Vorstrukturierung" in Gestalt verschiedener Richtlinien zur Anlegerentschädigung einerseits und zur Einlagensicherung andererseits...