...Da das Berufungsgericht die Rechtsprechungsänderung in erster Linie und selbständig tragend auf die geänderte Auslegung des Kommunalabgabengesetzes gestützt hat, wäre in einem Revisionsverfahren ebenfalls nicht zu klären, ob die vom Berufungsgericht zusätzlich gegebene Begründung, die geänderte Auslegung des § 6a Abs. 6 Satz 1 KAG LSA sei auch auf Grund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts...