Aktuelle Urteile Bundessozialgericht

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Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 26. Januar 2016 wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 9 V 9/16 B
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. März 2016 wird als unzulässig verworfen. Der Antrag der Klägerin, die Entscheidung über die Auferlegung von Mutwillenskosten in dem bezeichneten Urteil aufzuheben, wird als unzulässig verworfen. Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 11 AL 30/16 B
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 26. Januar 2016 wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 9 V 22/16 B
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 17. Dezember 2015 wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 10 EG 2/16 B
Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 27. April 2016 Prozesskostenhilfe zu bewilligen und einen Rechtsanwalt beizuordnen, wird abgelehnt. Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in diesem Beschluss wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 9 SB 1/16 R
1. Erteilt ein Krankenhaus einer Krankenkasse vorbehaltlos eine plausible Schlussrechnung für die Behandlung eines Versicherten, ist eine Forderung weiterer Vergütung bis zum Ablauf des folgenden vollen Kalenderjahrs regelmäßig nicht verwirkt (Bestätigung von BSG vom 13.11.2012 - B 1 KR 6/12 R = SozR 4-2500 § 109 Nr 27). 2. Krankenhäuser haben für die Abrechnung vollstationärer Behandlung diejenige Diagnose als Hauptdiagnose zu verschlüsseln, deren Behandlung die meisten Ressourcen verbrauchte,...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 KR 40/15 R
1. Ein in der gesetzlichen Unfallversicherung geschützter Betriebsweg scheidet aus, wenn bei einer häuslichen Arbeitsstätte (Home-Office) ein Weg innerhalb des Wohngebäudes zurückgelegt wird, um einer eigenwirtschaftlichen Tätigkeit (hier: Trinken) nachzugehen (Abgrenzung zu BSG vom 12.12.2006 - B 2 U 1/06 R = BSGE 98, 20 = SozR 4-2700 § 8 Nr 21). 2. Darin liegt keine verfassungswidrige Ungleichbehandlung gegenüber Versicherten, die außerhalb des Wohngebäudes ihre Beschäftigung ausüben und auf...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 2 U 5/15 R
Eine im Einvernehmen mit der Dienststellenleitung von einem Sachgebiet veranstaltete Weihnachtsfeier steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn die Teilnahme allen Angehörigen des Sachgebiets offen steht und die Sachgebietsleiterin teilnimmt (Aufgabe von BSG vom 22.8.1955 - 2 RU 49/54 = BSGE 1, 179).
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 2 U 19/14 R
Auf die Beschwerde der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 14. Oktober 2015 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 KR 18/16 B
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 14. Januar 2015 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die vor dem Landessozialgericht erhobene Klage auf Feststellung einer Siderofibrose als Wie-Berufskrankheit gemäß § 9 Abs 2 SGB VII unzulässig ist. Kosten sind nicht zu erstatten.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 2 U 4/15 R
Die Revision gegen das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 16. Februar 2016 - L 5 RS 530/12 - wird zugelassen, soweit dem Kläger Jahresendprämien für die Jahre 1970 bis 1979 zugesprochen werden.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 5 RS 20/16 B
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 24. November 2015 wird als unzulässig verworfen. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 11 AL 2/16 B
1. Russische Alters- und Invalidenrenten samt der pauschalen Erhöhungsbeträge dazu, die wegen der Teilnahme am Zweiten Weltkrieg gezahlt werden, sind nicht entsprechend der Regelung zur Grundrente des Bundesversorgungsgesetzes privilegiertes Einkommen bei Gewährung von Sozialhilfe. 2. Bei individueller Betrachtung ist die sog DEMO-Leistung für Überlebende der Leningrader Blockade vom Einkommen abzusetzen, wenn sie bestimmten privilegierten inländischen Leistungen mit Entschädigungscharakter...
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 8 SO 3/15 R
Bei rückwirkender Aufhebung eines Verwaltungsakts (§ 48 Abs 1 S 2 Nrn 2 bis 4 SGB X) ist ein eine Ermessensausübung erfordernder atypischer Fall auch nach Inkrafttreten der Vorschriften über die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII gegeben, soweit der Betroffene hierdurch nachträglich unter den Sozialhilfesatz sinken oder vermehrt sozialhilfebedürftig würde.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 5 RE 1/15 R
Zur funktionsdifferenten Auslegung der Leistungen des betreuten Wohnens, insbesondere bei Hilfen zur Pflege, für die Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit des Sozialhilfeträgers.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 8 SO 6/15 R
Es verstößt nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz, bei der Anwendung der Gesamteinkommensgrenze im Rahmen der Familienversicherung Halbwaisenrenten einer berufsständischen Versorgungseinrichtung zu berücksichtigen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 KR 1/15 R
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts für das Saarland vom 16. Juli 2014 wird als unzulässig verworfen. Die Beklagte hat dem Kläger auch die außergerichtlichen Kosten des Revisionsverfahrens zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 KR 14/14 R