Aktuelle Urteile Bundessozialgericht

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  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 23/15 R
Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 31. März 2016 wird als unzulässig verworfen. Die Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 300 Euro festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 KR 29/16 B
Der Antrag des Klägers, ihm für ein Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 26. Mai 2016 einen Notanwalt beizuordnen, wird abgelehnt. Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im vorstehend genannten Urteil wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 213/16 B
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 27. November 2015 wird als unzulässig verworfen. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 P 4/15 B
1. Auf die Genehmigung der Verlegung eines Vertragsarztsitzes besteht ein Anspruch, soweit Gründe der vertragsärztlichen Versorgung nicht entgegenstehen. 2. Versorgungsgesichtspunkte stehen einer Sitzverlegung grundsätzlich entgegen, wenn die Praxis innerhalb einer Stadt von einem schlechter versorgten in einen besser versorgten Stadtteil verlegt werden soll. 3. Bereits zum Zeitpunkt der Zulassung am bisherigen Vertragsarztsitz bekannte Umstände vermögen nur in Ausnahmefällen schützenswerte...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 31/15 R
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 9. Dezember 2015 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 475 000 Euro festgesetzt.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 5/16 B
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 20/15 R
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 27. Januar 2016 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 20 000 Euro festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 12/16 B
Die Beschwerde der Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 15. Dezember 2015 (L 1 KA 6/14) wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 681 804 Euro festgesetzt.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 10/16 B
Die Beschwerde der Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 15. Dezember 2015 (L 1 KA 5/14) wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 681 804 Euro festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 9/16 B
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 28. April 2015 wird als unzulässig verworfen. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5000 Euro festgesetzt.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 R 19/15 B
Bei einem Zusammentreffen von geringem Einkommen aus Erwerbstätigkeit und Taschengeld aus dem Bundesfreiwilligendienst ist es geboten, den Leistungsberechtigten neben dem Grundfreibetrag aus Erwerbstätigkeit einen weiteren Freibetrag von dem Taschengeld einzuräumen.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 4 AS 54/15 R
Es ist mit dem Grundgesetz vereinbar, dass das an vor der Geburt des Kindes nicht erwerbstätige Berechtigte erbrachte Mindestelterngeld in Höhe von 300 Euro mit Wirkung ab 1.1.2011 (Haushaltsbegleitgesetz 2011) beim Kinderzuschlag nach dem BKGG als Einkommen anzurechnen ist.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 4 KG 2/14 R
Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sächsischen Landessozialgerichts vom 14. Dezember 2015 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 4 AS 12/16 B
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 4 AS 25/15 R
Für die Klage einer Pflegekasse gegen den Betreiber eines Familienentlastenden Dienstes auf Schadenersatz wegen der anerkennungswidrigen Erbringung von Leistungen eines niedrigschwelligen Betreuungsangebots für Versicherte mit erheblichem Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung ist der Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit eröffnet.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 3 SF 1/16 R
Die Anhörungsrüge der Kläger gegen das Urteil des Senats vom 30. September 2015 - B 12 KR 15/12 R - wird als unzulässig verworfen. Kosten des Anhörungsrügeverfahrens sind nicht zu erstatten.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 KR 3/16 C