Aktuelle Urteile Bundessozialgericht

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GERICHT
JAHR
1. Ein Krankenhaus beurlaubt einen stationär behandelten Versicherten, wenn es in die Unterbrechung der Behandlung einwilligt und vorsieht, ihn in einem überschaubaren Zeitraum zur Fortsetzung der Behandlung wieder aufzunehmen, ohne dass dessen Wiederaufnahme im Zeitpunkt der Unterbrechung bereits sicher feststehen muss. 2. Ein Krankenhaus darf einen Versicherten, dessen stationäre Behandlung noch nicht abgeschlossen ist, nicht entlassen, sondern muss ihn für die zulässige Einholung einer...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 KR 29/16 R
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Osnabrück vom 21. Juli 2016 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen. Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 300 Euro festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 KR 23/16 R
1. Das Überprüfungsrecht der Krankenkassen auf sachlich-rechnerische Richtigkeit dient dazu, die Einhaltung der Abrechnungs- und Informationspflichten der Krankenhäuser zu überwachen, und unterliegt einem eigenen Prüfregime. 2. Das Wirtschaftlichkeitsgebot verbietet es, Überprüfungsmöglichkeiten der Krankenkassen gegenüber Vergütungsansprüchen der Krankenhäuser über die allgemeinen gesetzlichen Rahmenvorgaben hinaus zeitlich einzuschränken. 3. Rechnet ein Krankenhaus zwei Krankenhausaufenthalte...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 KR 3/16 R
Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 22. Juni 2016 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 70,33 Euro festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 KR 66/16 B
1. Hat das Sozialgericht den beigeladenen Leistungsträger zur Zahlung verurteilt und verteidigt der Kläger dessen Verurteilung im Berufungsverfahren, begehrt er sinngemäß gleichwohl in erster Linie Zahlung vom beklagten Träger, weil die Verurteilung des Beigeladenen gegenüber jener des Beklagten nur subsidiär ist. 2. Zahlt ein Leistungsträger einem Leistungserbringer ohne Rechtsgrund eine Vergütung, die ein anderer Leistungsträger schuldet, gilt dessen Schuld nicht nach den Grundsätzen für...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 KR 15/16 R
Die Beschwerde der Beigeladenen gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 25. August 2016 wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 9 V 68/16 B
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 22. September 2016 wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 9 SB 67/16 B
2017-03-23
BSG 5. Senat
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 16. August 2016 abgeändert und die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Dresden vom 22. Mai 2015 in vollem Umfang zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten des Rechtsstreits sind nicht zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 5 RS 10/16 R
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 25. Mai 2016 wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 9 V 51/16 B
2017-03-23
BSG 5. Senat
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 13. September 2016 abgeändert und die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Dresden vom 27. September 2012 zurückgewiesen, soweit die Feststellung von Jahresendprämien für die Zuflussjahre 1981 bis 1989 in Höhe von 772,98 Mark (1981), 756,06 Mark (1982), 724,56 Mark (1983), 699,36 Mark (1984), 850,48 Mark (1985), 785,31 Mark (1986), 351,73 Mark (1987), 480,25 Mark (1988) und 624,39 Mark...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 5 RS 11/16 R
2017-03-23
BSG 5. Senat
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 8. November 2016 abgeändert und die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Dresden vom 4. Dezember 2013 auch insoweit zurückgewiesen, als die Feststellung von Jahresendprämien für die Zuflussjahre 1975 bis 1984 und 1986 bis 1988 betroffen ist. Außergerichtliche Kosten des Rechtsstreits sind nicht zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 5 RS 16/16 R
Streitgegenstand einer nach einem Statusfeststellungsverfahren erhobenen Anfechtungs- und Feststellungsklage ist grundsätzlich allein die Sozialversicherungspflicht aufgrund von Beschäftigung und nicht zugleich die Rentenversicherungspflicht als Selbstständiger.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 5 RE 1/17 B
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 26. Oktober 2016 wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 10 EG 21/16 B
2017-03-23
BSG 5. Senat
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 16. Februar 2016 abgeändert, soweit die Verurteilung der Beklagten zur Feststellung von Jahresendprämien für die Zuflussjahre 1977 bis 1989 betroffen ist. Das Urteil des Sozialgerichts Dresden vom 26. Mai 2015 wird aufgehoben, auch soweit die Verurteilung der Beklagten zur Feststellung von Jahresendprämien für die Zuflussjahre 1978 bis 1989 betroffen ist. Die Klage wird in vollem Umfang abgewiesen....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 5 RS 14/16 R
2017-03-23
BSG 5. Senat
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 26. April 2016 abgeändert und die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Chemnitz vom 24. September 2014 in vollem Umfang zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten des Rechtsstreits sind nicht zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 5 RS 15/16 R
Der Antrag des Klägers, ihm zur Durchführung des Verfahrens der Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 12. September 2016 Prozesskostenhilfe zu bewilligen und einen Rechtsanwalt beizuordnen, wird abgelehnt. Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im vorgenannten Urteil wird als unzulässig verworfen. Kosten sind nicht zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 329/16 B
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 8. Juli 2016 wird zurückgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen. Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 5000 Euro festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 3 KR 14/16 R
2017-03-16
BSG 3. Senat
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 8. Juli 2016 wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen. Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 5000 Euro festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 3 KR 15/16 R
Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 26. August 2016 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt auch die außergerichtlichen Kosten der Klägerin für das Beschwerdeverfahren.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 3 KR 43/16 B