Aktuelle Urteile Bundessozialgericht

. Gefundene Dokumente: 3.892
DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
Die Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts für das Saarland vom 23. Juni 2016 wird als unzulässig verworfen. Die Kläger haben auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens als Gesamtschuldner zu tragen. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5000 Euro festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 240/16 B
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 11. August 2016 wird als unzulässig verworfen. Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 8 SO 72/16 B
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 9. September 2016 wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 10 EG 16/16 B
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Beschluss des Sächsischen Landessozialgerichts vom 5. Dezember 2016 wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine Kosten zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 5 R 8/17 B
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 4 SF 3/17 S
Der Antrag der Klägerin, ihr für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Beschluss des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 14. Februar 2017 Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts zu bewilligen, wird abgelehnt. Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Beschluss des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 14. Februar 2017 wird als unzulässig verworfen. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 KR 15/17 B
Der Antrag des Klägers, ihm für die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 13. Dezember 2016 - L 7 AS 1495/15 - Prozesskostenhilfe zu bewilligen und einen Rechtsanwalt beizuordnen, wird abgelehnt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 4 AS 12/17 BH
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 19. Dezember 2016 wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 9 V 5/17 B
Die Anhörungsrüge des Klägers gegen den Beschluss des Senats vom 18. Januar 2017 - B 12 KR 61/16 B - wird als unzulässig verworfen. Kosten des Verfahrens über die Anhörungsrüge sind nicht zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 KR 2/17 C
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 19. September 2016 wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 9 V 84/16 B
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 30. November 2016 wird verworfen. Der Kläger trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird auf 21 268 Euro festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 13/17 B
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 14. September 2016 wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine Kosten zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 339/16 B
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 9. Juni 2015 wird als unzulässig verworfen. Außergerichtliche Kosten des Revisionsverfahrens sind nicht zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 KR 18/15 R
Ein Spruchkörper ist nicht vorschriftsmäßig besetzt, wenn eines seiner Mitglieder für einen erheblichen Teil der mündlichen Verhandlung geistig abwesend ist und sich daher von dem Sach- und Streitstand nach dem Verlauf der mündlichen Verhandlung keine eigene Überzeugung bilden kann.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 289/16 B
Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen setzt neben der anerkannten gesundheitlichen Voraussetzung der Schwerbehinderung (Grad der Behinderung von mindestens 50) zusätzlich einen vom Rentenversicherungsträger zu prüfenden "Inlandsbezug" voraus.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 15/15 R
Die Bewertung von nach dem Fremdrentengesetz anerkannten Zeiten mit dem Rentenwert (Ost) nach einer Wohnsitzverlagerung in das Beitrittsgebiet verstößt nicht gegen Verfassungs- und Europarecht.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 12/15 R
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts für das Saarland vom 1. September 2016 wird zurückgewiesen. Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 314/16 B
Der zur Leistung von Übergangsgeld verpflichtete Rentenversicherungsträger hat dem Jobcenter während einer medizinischen Rehabilitationsmaßnahme als Vorschuss auf das Übergangsgeld erbrachtes aufstockendes Arbeitslosengeld II zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 14/16 R
Die Bewertung der Beschäftigungszeiten weiblicher Mitarbeiter der Deutschen Reichsbahn mit Westberliner Wohnsitz, für die Beiträge zur Rentenversicherung der DDR gezahlt worden sind, unter Anwendung der nach Geschlechtern differenzierten Tabellenwerte der Anlagen zum Fremdrentengesetz ist mit dem Grundgesetz vereinbar.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 25/14 R