Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 19. Juli 2016 abgeändert. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Leipzig vom 3. April 2012 wird auch insoweit zurückgewiesen, als die Feststellung höherer jährlicher Arbeitsentgelte unter Berücksichtigung von Jahresendprämien für die Beschäftigungsjahre 1975 bis 1977, 1980 bis 1986 und 1988 bis 1989 (Zuflussjahre 1976-1978, 1981-1987 und 1989-1990) betroffen ist. Dies gilt hinsichtlich...