Aktuelle Urteile Bundessozialgericht

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GERICHT
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Die Erinnerungen gegen die Festsetzung der Gerichtskosten in den Schlusskostenrechnungen der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle des Bundessozialgerichts vom 24. April 2017 - B 10 SF 18/16 S und B 10 SF 2/17 C - werden zurückgewiesen. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 SF 9/17 S
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 27/16 R
Eine abschließende Entscheidung über Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II ersetzt und erledigt eine vorläufige Entscheidung und wird Gegenstand des gegen diese laufenden Widerspruchsverfahrens.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 36/16 R
Eine private Ersatzschule weist jedenfalls dann einen eigenständigen Bildungsgang im Sinn des Bildungs- und Teilhabepakets des SGB II auf, wenn der Erwerb eines allgemeinbildenden Schulabschlusses für ihre Schüler landesrechtlich besonderen Anforderungen unterliegt.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 29/16 R
Bei der Ermittlung des elterngeldrechtlich relevanten Einkommens sind auch bei Einnahmen aus geringfügigen selbstständigen Tätigkeiten pauschale Abzüge für Sozialabgaben in Ansatz zu bringen.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 10 EG 4/16 R
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 10 EG 5/16 R
Krankenkassen haben auf Pflichtverstöße gestützte rahmenvertraglich vorgesehene Vertragsstrafen gegenüber Apothekern wegen Fehlens eines Subordinationsverhältnisses zwischen den Rahmenvertragspartnern im Wege einer Leistungsklage und nicht durch Verwaltungsakt geltend zu machen.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 3 KR 16/16 R
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 3 KR 31/15 R
Lebensmonate des Kindes, in denen einem Elternteil anzurechnende Leistungen (hier: Mutterschaftsgeld) zustehen, gelten als Monate, für die dieser Elternteil Elterngeld bezogen hat (Aufgabe von BSG vom 26.5.2011 - B 10 EG 12/10 R = SozR 4-7837 § 4 Nr 2).
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 10 EG 6/16 R
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landes-sozialgerichts Baden-Württemberg vom 26. Oktober 2016 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 201 855 Euro festgesetzt.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 79/16 B
Ein hoher Versorgungsgrad mit Ärzten bzw Psychotherapeuten einer Fachgruppe in einem Planungsbereich schließt die Anerkennung eines qualifikationsbezogenen Sonderbedarfs grundsätzlich nicht aus; maßgebend ist die tatsächliche Versorgungslage bezogen auf die spezielle Qualifikation, für die die Sonderbedarfszulassung begehrt wird.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 28/16 R
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 28. September 2016 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird auf 433 072 Euro festgesetzt.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 90/16 B
2017-06-28
BSG 6. Senat
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 17. August 2016 geändert. Die Honorarbescheide der Beklagten vom 25. Juli 2007 (Quartal I/2007), vom 24. Oktober 2007 (Quartal II/2007), vom 28. Januar 2008 (Quartal III/2007) und vom 28. April 2008 (Quartal IV/2007), jeweils in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 29. März 2012, werden teilweise aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, über die Vergütung der antrags- und genehmigungspflichtigen...
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 36/16 R
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 26. Oktober 2016 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 15 945 Euro festgesetzt.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 85/16 B
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 24. November 2016 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird auf 5582,82 Euro festgesetzt.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 89/16 B
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 11. Mai 2016 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 36 003 Euro festgesetzt.
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  3. B 6 KA 76/16 B
1. Der Beschluss des erweiterten Bewertungsausschusses vom 31.8.2011 zur Festlegung der angemessenen Höhe der Vergütung ausschließlich psychotherapeutisch tätiger Vertragsärzte und -therapeuten ist für das Jahr 2008, nicht aber für das Jahr 2007 rechtmäßig, soweit für dieses Jahr keine Anpassung vorgenommen wurde. 2. Empirisch ermittelte Personalkosten psychotherapeutischer Praxen dürfen nicht durch normativ ermittelte niedrigere Werte ersetzt werden.
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  3. B 6 KA 29/17 R
1. Eine Vergütungspauschale, die Vertragsärzten für die Teilnahme am organisierten Notdienst gewährt wird, darf Krankenhäusern, die eine Notfallambulanz betreiben, grundsätzlich nicht vorenthalten werden. 2. Die Gesamtvertragspartner können für den Bezirk einer Kassenärztlichen Vereinigung eine zusätzliche Vergütung für den Notdienst außerhalb des bundesgesetzlich vorgegebenen Rahmens nicht wirksam vereinbaren.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 12/16 R
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 28. September 2016 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 46 347 Euro festgesetzt.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 84/16 B