Aktuelle Urteile Bundessozialgericht

. Gefundene Dokumente: 3.892
DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
Ein Beschäftigter, der die Fahrt von der Arbeitsstätte zur Wohnung unterbricht, um Lebensmittel einzukaufen, steht noch nicht wieder unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn er den Einkauf auf dem Beifahrersitz abgestellt hat und auf dem Weg zur Fahrertür stürzt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 2 U 11/16 R
2017-08-31
BSG 2. Senat
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 8. Dezember 2015 aufgehoben und die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 21. August 2013 zurückgewiesen. Die Beteiligten haben einender keine Kosten zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 2 U 1/16 R
Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts vom 9. Dezember 2016 - L 7 AS 879/15 - aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 12/17 B
Der Berücksichtigung eines selbstbewohnten Hausgrundstücks als Vermögen kann die ernsthafte Möglichkeit eines nur kurzzeitigen Bezugs existenzsichernder Leistungen nach dem SGB II als besondere Härte entgegenstehen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 30/16 R
Verzichten Arbeitnehmer als Beitrag zur Sicherung der Arbeitsplätze auf Arbeitsentgelt und wird für den Fall der Vergeblichkeit des Verzichts eine Nachzahlung dieses Entgelts vereinbart und tatsächlich geleistet, ist das gesamte im Bemessungszeitraum abgerechnete Entgelt als Bemessungsentgelt bei der Festsetzung des Arbeitslosengeldes zu berücksichtigen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 11 AL 16/16 R
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 4 AS 9/16 R
Der Antrag des Klägers, ihm für die Durchführung des Verfahrens der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 13. Juni 2017 Prozesskostenhilfe zu bewilligen und einen Rechtsanwalt beizuordnen, wird abgelehnt. Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im bezeichneten Beschluss wird als unzulässig verworfen. Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 4 AS 223/17 B
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 19. Januar 2017 wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 9 SB 24/17 B
Der Antrag des Klägers, ihm für die Durchführung des Verfahrens der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 3. Juli 2017 Prozesskostenhilfe zu bewilligen und einen Rechtsanwalt beizuordnen, wird abgelehnt. Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im bezeichneten Beschluss wird als unzulässig verworfen. Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 4 AS 256/17 B
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 4. April 2017 wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 165/17 B
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 15. Dezember 2016 wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 9 SB 11/17 B
2017-08-17
BSG 5. Senat
Die Revision wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten auch des Revisionsverfahrens sind nicht zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 5 R 16/16 R
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 10. Mai 2017 wird als unzulässig verworfen. Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 8 SO 46/17 B
Auf die Beschwerde des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 12. Juli 2016 hinsichtlich der Zeit ab dem 1.12.2018 aufgehoben und die Sache insofern zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen. Im Übrigen wird die Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 5 R 248/16 B
Auf die Beschwerde des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 23. November 2016 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 5 R 11/17 B
Der Bezug von Arbeitslosengeld ist durch eine Insolvenz des Arbeitgebers bedingt mit der Folge der Anrechenbarkeit dieser Zeiten auf die 45-jährige Wartezeit, wenn die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses auf der Erklärung einer Person beruht, deren Handlungsbefugnis sich aus der Insolvenzordnung ergibt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 5 R 8/16 R
Lehnt das Revisionsgericht die Beiordnung eines Notanwalts gegenüber einem Beteiligten ab, kann dieser nicht mit einer Gegenvorstellung eine Änderung der Entscheidung herbeiführen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 KR 6/17 C