Aktuelle Urteile Bundessozialgericht

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GERICHT
JAHR
Bedarfe für den Kernbereich der schulischen Ausbildung gehören auch dann nicht zu den Bedarfen der Eingliederungshilfe, wenn ein Bundesland seiner Verpflichtung zur Gewährung einer kostenfreien Bildung im Einzelfall überhaupt nicht nachkommen sollte.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 8 SO 24/15 R
Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 18. April 2017 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 8 SO 32/17 B
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Thüringer Landessozialgerichts vom 6. April 2016 wird zurückgewiesen. Die Beklagte hat dem Kläger auch die außergerichtlichen Kosten des Revisionsverfahrens zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 11 AL 18/16 R
Ein wichtiger Grund für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses durch den Abschluss einer Altersteilzeitvereinbarung, der einer Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe entgegensteht, entfällt nicht dadurch, dass entgegen der ursprünglichen, anhand objektiver Anhaltspunkte prognostisch belegten Absicht unmittelbar nach der Altersteilzeit keine Altersrente, sondern zunächst Arbeitslosengeld in Anspruch genommen wird.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 11 AL 25/16 R
1. Ein gleichzeitig neben einem Hauptsacheverfahren geführtes Prozesskostenhilfeverfahren führt als dessen Annex nicht zu einem eigenständigen Entschädigungsanspruch. 2. Der Entschädigungsanspruch wegen überlanger Verfahrensdauer ist nicht auf einen bestimmten Zeitraum (regelmäßig sechs Monate) vor einer verspäteten Verzögerungsrüge begrenzt (Fortsetzung von BSG vom 5.5.2015 - B 10 ÜG 8/14 R = SozR 4-1710 Art 23 Nr 4; Abgrenzung zu BFH vom 6.4.2016 - X K 1/15 = BFHE 253, 205 = BStBl II 2016,...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 10 ÜG 3/16 R
1. Der auf einem Schriftsatz angebrachte Eingangsstempel des Gerichts erbringt als öffentliche Urkunde vollen Beweis für den Tag des Eingangs; die Anforderungen an den zulässigen Gegenbeweis dürfen nicht überspannt werden. 2. Die rückwirkende Beitragsbefreiung begründet einen ebensolchen Erstattungsanspruch, der zu verzinsen ist, sobald ein vollständiger Erstattungsantrag vorliegt. 3. Zieht der Versicherungsträger regelmäßig und unbeanstandet Beiträge vom Konto des Versicherten ein, braucht...
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 10 LW 1/16 R
1. Für eine zum Ausschluss eines Richters führende Mitwirkung im Entschädigungsverfahren wegen überlanger Gerichtsverfahren genügt jede tatsächliche Befassung mit der Sache, nicht hingegen die bloße Senatszugehörigkeit. 2. Im Entschädigungsverfahren wegen überlanger Gerichtsverfahren sind rein subjektive Kriterien nicht geeignet, eine Abweichung von der Entschädigungspauschale zu begründen.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 10 ÜG 1/16 R
Zur Wahrung der Rechtsschutzgleichheit ist die spezielle Klagefrist für Altfälle nach dem Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren auch dann gewahrt, wenn der Kläger vor Fristablauf nur einen vollständigen Prozesskostenhilfe-Antrag stellt, aber unverzüglich nach Bekanntgabe der abschließenden Prozesskostenhilfe-Entscheidung Entschädigungsklage erhebt.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 10 ÜG 1/17 R
Wirkt ein ehrenamtlicher Richter an der mündlichen Verhandlung mit, ohne dass er zuvor vereidigt worden ist, ist das Gericht nicht vorschriftsmäßig besetzt.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 177/17 B
1. Hinzuverdienst ist grundsätzlich nur Arbeitsentgelt, das dem Versicherten zeitlich-rechtlich kongruent zum Bezug einer Rente wegen Erwerbsminderung zufließt. 2. Ist ein Beschäftigungsverhältnis noch nicht eindeutig nach außen erkennbar beendet worden, so stellt eine während des Bezugs einer Rente wegen Erwerbsminderung gezahlte Urlaubsabgeltung ungeachtet einer andauernden Arbeitsunfähigkeit einen rentenschädlichen Hinzuverdienst dar.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 21/15 R
Es verstößt nicht gegen Verfassungsrecht, dass in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht versicherungspflichtige Personen, die mit früheren Pflichtbeiträgen die allgemeine Wartezeit noch nicht erfüllt haben, keinen Anspruch auf Beitragserstattung vor Erreichen der Regelaltersgrenze haben.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 4/17 R
1. Bei der Ermittlung der Berechnungsgrundlage des Übergangsgelds nach dem tariflichen Arbeitsentgelt bleiben Tätigkeiten außer Betracht, die lediglich kurze Zeit ausgeübt oder nur mit Rücksicht auf diejenige Behinderung verrichtet wurden, welche Anlass und Grund für die Bewilligung der Teilhabeleistung war. 2. Eine berufliche Tätigkeit, die länger als sechs Jahre zurückliegt, kann regelmäßig nicht mehr Grundlage für die Ermittlung des tariflichen Arbeitsentgelts sein (Weiterführung von BSG vom...
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 20/14 R
Die gegenüber dem Grundmodell höhere Motorisierung eines Kraftfahrzeugs ist bei der Leistungsbeschaffung zu berücksichtigen, soweit sie erforderlich ist, um das Kraftfahrzeug mit einer behinderungsbedingten Zusatzausstattung zu versehen.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 139/16 B
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. März 2017 wird als unzulässig verworfen. Der Antrag des Klägers, ihm für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe zu bewilligen und Rechtsanwältin S. beizuordnen, wird abgelehnt. Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 8 SO 39/17 B
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 27. Juli 2016 wird als unzulässig verworfen. Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im vorbezeichneten Urteil Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin S. T. zu bewilligen, wird abgelehnt. Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine Kosten zu erstatten.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 5 R 51/17 B
Ein Zuschuss des Arbeitgebers zum Krankengeld bleibt bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung als rentenschädlicher Hinzuverdienst außer Betracht, soweit er als nicht beitragspflichtiges Arbeitsentgelt gilt (Fortführung von BSG vom 20.11.2003 - B 13 RJ 43/02 R = BSGE 91, 277 = SozR 4-2600 § 96a Nr 3).
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 33/16 R
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 2 U 76/17 B
1. Vor Erlass des Urteils muss das Ergebnis einer Inaugenscheinnahme, auch wenn Gegenstand die äußere Erscheinung eines Beteiligten ist, den Prozessbeteiligten mitgeteilt werden, um dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs zu genügen. 2. Eine nicht in der Sitzungsniederschrift erwähnte Inaugenscheinnahme gilt als nicht durchgeführt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 2 U 74/17 B