Aktuelle Urteile Bundessozialgericht

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GERICHT
JAHR
Lebt ein nach dem Sozialgesetzbuch II (juris: SGB 2) Leistungsberechtigter in Bedarfsgemeinschaft mit einer nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (juris: AsylbLG) leistungsberechtigten Person, steht ihm jedenfalls im Jahr 2014 der Regelbedarf für Personen in Bedarfsgemeinschaft zu.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 4 AS 37/16 R
Das den Freibetrag übersteigende Vermögen in Form einer Kapitallebensversicherung ist auch dann zur Bestreitung des Lebensunterhalts einzusetzen, wenn der Leistungsberechtigte den Vermögenswert während des Leistungsbezugs angespart hat.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 4 AS 19/16 R
Erhält eine behinderte Jugendliche während ihrer Berufsausbildung eine Vergütung, ist diese als anrechenbares Einkommen bei der Berufsausbildungsbeihilfe auch dann zu berücksichtigen, wenn der Jugendhilfeträger dem Ausbildungsbetrieb die Kosten hierfür erstattet.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 11 AL 20/16 R
1. Ärzte, um deren Anstellung im Verfahren zwischen der Betreibergesellschaft eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) und dem Berufungsausschuss gestritten wird, sind zum Verfahren nicht notwendig beizuladen. 2. Ein MVZ kann nicht durch die Verlegung von Stellen angestellter Ärzte aus einem anderen MVZ derselben Betreibergesellschaft an einem neuen Standort gegründet werden.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 38/16 R
Die Vergütung der antrags- und genehmigungspflichtigen psychotherapeutischen Leistungen in den Quartalen I/2011 bis IV/2011 war nur insoweit rechtswidrig, als die Punktzahlbewertungen der Leistungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab für die ärztlichen Leistungen (juris: EBM-Ä 2008) an die rechtswidrige Honorierung im Jahr 2007 anknüpften.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 8/16 R
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 5. Oktober 2016 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2986 Euro festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 34/17 B
2017-10-11
BSG 6. Senat
Auf die Revisionen der Klägerin, der Beklagten und des Beigeladenen zu 2. wird das Urteil des Sozialgerichts Marburg vom 22. März 2017 geändert, soweit das Sozialgericht die Beklagte verpflichtet hat, über die Vergütung der antrags- und genehmigungsbedürftigen Leistungen in den Quartalen I/2013 und II/2013 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts nach Änderung des EBM-Ä erneut zu entscheiden. Die Beklagte wird verpflichtet, über die Vergütung der antrags- und genehmigungspflichtigen...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 36/17 R
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen LSG vom 11. Januar 2017 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird auf 173 049 Euro festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 29/17 B
1. Zum Streitverfahren zwischen dem Insolvenzverwalter einer ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) betreibenden Gesellschaft und dem Berufungsausschuss über die Beantragung der Umwandlung von Arztanstellungen in Zulassungen sind die ehemals beim MVZ tätigen angestellten Ärzte nicht notwendig beizuladen. 2. Der Insolvenzverwalter einer MVZ-Betreibergesellschaft kann nach der Auflösung des MVZ und der vollständigen Einstellung der vertragsärztlichen Tätigkeit die Umwandlung der früheren...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 27/16 R
2017-10-11
BSG 6. Senat
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Magdeburg vom 16. November 2016 geändert. Der Honorarbescheid der Beklagten für das Quartal IV/2007 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 5. November 2008 wird teilweise aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, über die Vergütung der antrags- und genehmigungspflichtigen psychotherapeutischen Leistungen des Kapitels 35.2 EBM-Ä aF unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats neu zu entscheiden. Der Kläger und die...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 32/17 R
1. Der Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses vom 22.9.2015 zur Bewertung der antrags- und genehmigungspflichtigen psychotherapeutischen Leistungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab für die ärztlichen Leistungen (juris: EBM-Ä 2008) ist im Wesentlichen nicht zu beanstanden. 2. Der Beschluss ist nur insoweit rechtswidrig, als teilweise zu weitgehende Bereinigungen der Erträge der Vergleichsgruppen vorgenommen und Änderungen im zugrunde gelegten Tarifvertrag nicht berücksichtigt wurden.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 37/17 R
2017-10-11
BSG 6. Senat
Auf die Revisionen des Klägers, der Beklagten und des Beigeladenen zu 2. wird das Urteil des Sozialgerichts Marburg vom 22. März 2017 geändert, soweit das Sozialgericht die Beklagte verpflichtet hat, über die Vergütung der antrags- und genehmigungsbedürftigen Leistungen in den Quartalen I/2013 und II/2013 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts nach Änderung des EBM-Ä erneut zu entscheiden. Die Beklagte wird verpflichtet, über die Vergütung der antrags- und genehmigungspflichtigen...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 35/17 R
1. Vom Versorgungswerk der Presse zu günstigen Gruppentarifen beschaffte Versicherungsleistungen sind nicht schon deswegen beitragspflichtige Versorgungsbezüge, sondern Erträge aus einer privaten Versicherung, die in der gesetzlichen Krankenversicherung bei Pflichtversicherten beitragsfrei sind. 2. Das Versorgungswerk ist weder eine Pensionskasse noch organisiert es als Versorgungseinrichtung "eigener Art" eine betriebliche Altersversorgung.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 KR 2/16 R
1. Eine Kapitalleistung aus einer betrieblichen Altersversorgung unterliegt mit ihrem Zahlbetrag auch dann der Beitragspflicht in der freiwilligen Krankenversicherung, wenn sie im Wege der Einmalprämie unmittelbar zur Finanzierung einer Sofortrentenversicherung verwendet worden ist. 2. Zur gleichzeitigen Beitragspflicht sowohl dieser Sofortrente als auch der ihr zugrunde liegenden Kapitalleistung.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 KR 1/16 R
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 18. Dezember 2015 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die auf Feststellung der Erledigung des Verfahrens S 2 KR 427/11 durch angenommenes Anerkenntnis gerichtete Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Hamburg vom 2. Juli 2015 als unzulässig verworfen wird. Außergerichtliche Kosten des Berufungs- und Revisionsverfahrens sind nicht zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 KR 3/16 R
Auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin wird das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 17. Januar 2017 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 KR 64/17 B
Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 30. März 2017 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 KR 37/17 B
1. Der Grundsatz hinreichender Voraussehbarkeit der Beitragsbelastung verlangt nicht, dass in der maßgeblichen Rechtsgrundlage (hier: Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler) alle Arten von Einnahmen (hier: Sofortrente) einzeln und ausdrücklich bezeichnet werden. 2. Die auf einer Einmalleistung beruhende Sofortrente unterliegt mit ihrem monatlichen Zahlbetrag und nicht allein mit ihrem Ertragsanteil der Beitragspflicht in der freiwilligen Krankenversicherung. 3. Die Berücksichtigung des...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 KR 16/16 R
Die Erinnerung gegen die Festsetzung der Gerichtskosten in der Schlusskostenrechnung der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle des Bundessozialgerichts vom 1. August 2016 - B 10 SF 4/16 S - wird zurückgewiesen. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 SF 2/17 S