Aktuelle Urteile Bundessozialgericht

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GERICHT
JAHR
1. Der Verwaltungsakt, mit dem der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) dem Hersteller eines Medizinprodukts dessen Streichung aus der Übersicht ausnahmsweise zu Lasten der Krankenkasse verordnungsfähiger Produkte ankündigt, erledigt sich mit der entsprechenden Änderung der Übersicht als Bestandteil der Arzneimittel-Richtlinie, auch wenn dieser Normänderung nur die Vollziehbarkeit und nicht die Bestandskraft des Bescheids zu Grunde lag (Fortführung von BSG vom 13.5.2015 - B 6 KA 14/14 R = BSGE 119,...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 34/16 R
Die Teilnahme von Ärzten an strukturierten Behandlungsprogrammen bei chronischen Krankheiten darf nur dann von Mindestpatientenzahlen abhängig gemacht werden, wenn ein Zusammenhang zwischen Patientenzahl und Qualität nach wissenschaftlichen Maßstäben wenigstens wahrscheinlich ist.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 32/16 R
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 24. Mai 2017 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 25 000 Euro festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 51/17 B
Der Antrag des Klägers auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird abgelehnt. Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 2. Februar 2017 wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 9 V 55/17 B
Der Rechtsstreit wird an das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Georg-Wilhelm-Straße 1, 29223 Celle, verwiesen. Die Kostenentscheidung bleibt der Entscheidung in der Hauptsache vorbehalten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 10 ÜG 1/17 KL
Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Thüringer Landessozialgerichts vom 30. Mai 2017 wird als unzulässig verworfen. Die Beklagte trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird auf 7368,79 Euro festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 3 KR 36/17 B
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Thüringer Landessozialgerichts vom 18. Mai 2017 wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 10 EG 10/17 B
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 6. Juli 2017 wird als unzulässig verworfen. Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1400 Euro festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 10 ÜG 15/17 B
Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 21. März 2017 - L 9 R 1736/16 - Prozesskostenhilfe zu bewilligen, wird abgelehnt. Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im vorstehend genannten Urteil wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 152/17 B
1. Ansprüche auf Leistungen, die Versicherte aufgrund fingierter Genehmigung erlangen, gehören zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. 2. Erhalten Versicherte Leistungen aufgrund fingierter Genehmigung, gelten dieselben Sorgfalts-, Informations- und Schadensersatzpflichten, die ärztliche Behandler bei der Leistungserbringung auch sonst zu beachten haben. 3. Ficht ein Versicherter die Entscheidung seiner Krankenkasse an, eine Leistung trotz fingierter Genehmigung abzulehnen,...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 KR 24/17 R
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 6. Dezember 2016 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt auch die Kosten des Revisionsverfahrens.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 KR 7/17 R
Ficht ein Versicherter die Entscheidung seiner Krankenkasse an, eine Leistung trotz fingierter Genehmigung abzulehnen, und nimmt die Krankenkasse während des Revisionsverfahrens die fingierte Genehmigung zurück, gilt die Rücknahme als vor dem Sozialgericht angefochten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 KR 2/17 R
2017-11-07
BSG 1. Senat
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts für das Saarland vom 17. Mai 2017 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 KR 15/17 R
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 23. März 2017 wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 153/17 B
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 21. August 2017 wird als unzulässig verworfen. Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundessozialgericht gegen die vorgenannte Entscheidung Prozesskostenhilfe zu bewilligen und Rechtsanwalt C. F., B., beizuordnen, wird abgelehnt. Kosten sind nicht zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 4 AS 356/17 B
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Thüringer Landessozialgerichts vom 3. August 2016 wird als unzulässig verworfen. Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Revision vor dem Bundessozialgericht Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin U zu bewilligen, wird abgelehnt. Kosten sind nicht zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 26/17 R
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 12. Mai 2017 wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 10 EG 9/17 B
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 28. März 2017 wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 9 BL 1/17 B
Selbst wenn ein Unfallversicherungsträger eine Gesundheitsstörung möglicherweise zu Unrecht als Unfallfolge festgestellt hat, ist - wenn diese Feststellung nicht aufgehoben worden ist - auch die durch sie wesentlich verursachte weitere Gesundheitsstörung als Unfallfolge festzustellen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 2 U 6/16 R