Aktuelle Urteile Bundessozialgericht

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GERICHT
JAHR
1. Die Leistungsbegrenzung, die festzulegen ist, wenn ein Arzt in einem überversorgten Planungsbereich im Wege des Job-Sharing in eine Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) eintritt, ist auf das gesamte Abrechnungsvolumen der BAG zu beziehen (festhalten an BSG vom 21.3.2012 - B 6 KA 15/11 R = SozR 4-2500 § 101 Nr 12). 2. Mit der Vorgabe in den Bedarfsplanungs-Richtlinien, nach der eine Saldierung von Punktzahlen innerhalb des Jahresbezugs zulässig ist, wird der Kassenärztlichen Vereinigung (KÄV)...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 48/16 R
Auf die Revision der Beklagten werden die Urteile des Bayerischen Landessozialgerichts vom 16. Dezember 2015 und des Sozialgerichts München vom 16. Mai 2014 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in allen Rechtszügen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 23/16 R
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 12. November 2014 wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 450/14 B
Haus- und Ziergärten sind unabhängig von ihrer Größe keine landwirtschaftlichen Unternehmen, es sei denn, sie werden regelmäßig oder in erheblichem Umfang mit besonderen Arbeitskräften bewirtschaftet oder ihre Erzeugnisse dienen nicht hauptsächlich dem eigenen Haushalt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 2 U 4/16 R
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 2 U 7/16 R
Die Vermutung einer forstwirtschaftlichen Nutzung eines Waldes wird nicht dadurch widerlegt, dass es sich bei den Flächen mit Baumbestand um ein als Feucht- und Sumpfwald nach dem Bundesnaturschutzgesetz gesetzlich geschütztes Biotop handelt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 2 U 10/16 R
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 18. Mai 2017 wird als unzulässig verworfen. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5000 Euro festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 KR 55/17 B
1. Aus dem das Arbeitnehmerüberlassungsrecht prägenden "equal pay"-Grundsatz ergibt sich ein die arbeitsvertragliche Vergütungsabrede zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer korrigierender gesetzlicher Entgeltanspruch, der nicht erst mit seiner Geltendmachung, sondern mit der Überlassung der Leiharbeitnehmer an den Entleiher entsteht. 2. Leistungen des Verleihers, die die dem Leiharbeitnehmer durch seine Tätigkeit im Betrieb des Entleihers tatsächlich entstandenen Aufwendungen für Fahrten,...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 R 3/16 R
Aufgabegewinne im Sinne des Einkommensteuerrechts zählen zum beitragspflichtigen Arbeitseinkommen freiwillig Krankenversicherter.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 KR 22/16 R
Zuwendungen Dritter werden nicht schon dann im Zusammenhang mit der Beschäftigung erzielt, wenn ein Beschäftigungsverhältnis mitursächlich ist, sondern erst, wenn sie an Arbeitsleistungen des Arbeitnehmers anknüpfen, die dieser im Rahmen seines Beschäftigungsverhältnisses im weitesten Sinn auch im Interesse des zuwendenden Dritten erbringt, und sie zu einer Vermögensmehrung gerade bei diesem Arbeitnehmer führen sollen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 R 1/17 R
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 28. Juni 2017 wird verworfen. Der Kläger trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 450 955,95 Euro festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 61/17 B
2018-01-10
BSG
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 3. August 2017 wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine Kosten zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 5 R 301/17 B
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 26. Juli 2017 wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 9 SB 68/17 B
Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 6. Juni 2017 einen Notanwalt beizuordnen, wird abgelehnt. Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im genannten Urteil wird als unzulässig verworfen. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 9 SB 61/17 B
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 11. Juli 2016 wird als unzulässig verworfen. Der Antrag der Klägerin, ihr für das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundessozialgericht Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt K. zu bewilligen, wird abgelehnt. Kosten sind nicht zu erstatten.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 4/17 B
1. Ein Krankenhaus, das einen Versicherten im Jahr 2013 stationär behandelt, hat gegen dessen Krankenkasse keinen Vergütungsanspruch, wenn die Methode nicht dem Qualitätsgebot entspricht. 2. Behandelt ein Krankenhaus einen Versicherten stationär mit einer Methode, die dem Qualitätsgebot nicht genügt, hat es gegen dessen Krankenkasse keinen Vergütungsanspruch, auch wenn eine hierfür geltende Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden-Vereinbarung ein Zusatzentgelt preisrechtlich vorsieht.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 KR 17/17 R
Der Antrag der Klägerin, ihr für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 16. Juni 2017 Prozesskostenhilfe zu gewähren, wird abgelehnt. Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 16. Juni 2017 wird als unzulässig verworfen. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 3 P 26/17 B