Aktuelle Urteile Bundessozialgericht

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GERICHT
JAHR
1. Die Berufskrankheit Gonarthrose liegt vor, sobald ihre Diagnosekriterien an einem Knie vorliegen. 2. Erkrankt der Versicherte später auch an dem anderen Knie, so tritt im Regelfall kein zusätzlicher Versicherungsfall ein.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 2 U 5/16 R
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 17. Mai 2017 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt auch die Kosten des Revisionsverfahrens. Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 2861,64 Euro festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 KR 25/17 R
1. Die Aufsichtsbehörde hat über die Angemessenheit der Vergütung eines Krankenkassenvorstands nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden und hierzu normkonkretisierend Ermessenskriterien vorab in Verwaltungsvorschriften festzulegen. 2. Die Vergütung hat in angemessenem Verhältnis zum Aufgabenbereich des Vorstandsmitglieds, zur Größe des Vorstands und zur Bedeutung der Körperschaft zu stehen, die sich insbesondere aus ihrer Mitgliederzahl ergibt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 A 1/17 R
Die für die grundrechtsorientierte Auslegung des Leistungsrechts erforderliche lebensbedrohliche Erkrankung setzt voraus, dass sich der voraussichtlich tödliche Krankheitsverlauf innerhalb eines kürzeren, überschaubaren Zeitraums mit großer Wahrscheinlichkeit nach den konkreten Umständen des Falles verwirklichen wird.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 KR 4/17 R
Versicherte, die von ihrer Krankenkasse mit Inkontinenzmaterial versorgt werden, können nicht auch die Freistellung von den Kosten für dessen Entsorgung beanspruchen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 3 KR 4/17 R
2018-03-15
BSG 3. Senat
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 10. Dezember 2015 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 3 KR 4/16 R
2018-03-15
BSG 3. Senat
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 31. Januar 2017 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 3 KR 12/17 R
Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung zur Vorbeugung vor oder zu einem (unmittelbaren oder mittelbaren) Ausgleich einer Behinderung sind Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, für die nicht die leistungsrechtliche Genehmigungsfiktion nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch, sondern das Fristen- und Rechtsfolgenregime nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch Anwendung findet.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 3 KR 18/17 R
Der zum ehrenamtlichen Richter beim Bundessozialgericht berufene K. wird von seinem Amt entbunden.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 SF 1/18 S
1. Die mündliche Erläuterung eines Gutachtens in der mündlichen Verhandlung kann eine vollwertige Beweisaufnahme darstellen. 2. Das vollständige Fehlen der erforderlichen Beweiswürdigung macht die Urteilsgründe in einem Ausmaß mangelhaft, das dem vollständigen Fehlen von Gründen gleichsteht.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 9 V 91/16 B
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 10 ÜG 30/17 C
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 27. Juni 2017 wird zurückgewiesen. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 3 KR 41/17 B
1. Ob eine unständige Beschäftigung vorliegt, ist als Statusfrage aufgrund einer Prognose zu Beginn der Beschäftigung festzustellen. 2. Nicht als einheitliche Beschäftigung zusammenhängende potentielle Arbeitseinsätze von zusammen mehr als einer Woche sind jeweils isoliert zu betrachten und schließen mehrere unständige Beschäftigungen nicht aus.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 KR 17/16 R
2018-03-14
BSG 12. Senat
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 18. Oktober 2016 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten des Revisionsverfahrens sind nicht zu erstatten.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 R 5/16 R
1. Es liegen keine revisionsrechtlich verwertbaren Tatsachenfeststellungen vor, wenn das Berufungsgericht den Vortrag der Beteiligten lediglich inhaltlich referiert oder den Text der erstinstanzlichen Entscheidungsgründe wörtlich wiedergibt ("copy-and-paste"), sofern nicht erkennbar ist, welche Tatsachen es seiner Entscheidung aufgrund eigener Erkenntnis zugrunde gelegt hat. 2. Wird eine vermeintlich selbstständige Tätigkeit im Rahmen weiterer Vertragsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 KR 12/17 R
1. Kann eine Tätigkeit sowohl aufgrund einer Beschäftigung als auch selbstständig erbracht werden, kommt den vertraglichen Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmer/Auftragnehmer und Arbeitgeber/Auftraggeber zwar keine allein ausschlaggebende, doch eine gewichtige Rolle zu. 2. Die Geltung eines Lehrplanwerks führt nicht per se zur Annahme von Weisungsunterworfenheit.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 R 3/17 R
1. Geschäftsführer einer GmbH, die nicht am Gesellschaftskapital beteiligt sind (sog Fremdgeschäftsführer), sind ausnahmslos abhängig beschäftigt. 2. Gesellschafter-Geschäftsführer sind aufgrund ihrer Kapitalbeteiligung nur dann selbstständig tätig, wenn sie mindestens 50 vH der Anteile am Stammkapital halten oder ihnen bei geringerer Kapitalbeteiligung nach dem Gesellschaftsvertrag eine "echte"/"qualifizierte" Sperrminorität eingeräumt ist. 3. Eine "echte"/"qualifizierte" Sperrminorität setzt...
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 KR 13/17 R
Bühnenkünstler stehen nicht in einer abhängigen Beschäftigung, wenn sich die Tätigkeit im Wesentlichen im Bühnenauftritt erschöpft und lediglich Rahmenvorgaben hinsichtlich Ort und Zeit der Aufführung sowie des "groben" Inhalts der Darbietung, innerhalb derer die übernommene Dienstleistung zu erbringen ist, zu beachten sind (Anschluss an BSG vom 20.3.2013 - B 12 R 13/10 R = SozR 4-2400 § 7 Nr 19).
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 KR 3/17 R
Der zum ehrenamtlichen Richter beim Bundessozialgericht berufene Dr. P. wird mit Wirkung vom 1. April 2018 von seinem Amt entbunden.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 SF 2/18 S