Aktuelle Urteile Bundessozialgericht

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GERICHT
JAHR
1. Der Verwaltungsakt über die Befreiung eines beschäftigten Apothekers von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht sich grundsätzlich nicht auf den Apothekerberuf als solchen, sondern auf die konkret ausgeübte Beschäftigung. 2. Die Befreiung eines beschäftigten Apothekers von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung erfordert nach bundesrechtlicher Vorgabe nicht die Ausübung einer approbationspflichtigen Tätigkeit. 3. Zieht das...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 5 RE 5/16 R
Der Dreijahreszeitraum, für den sog arbeitnehmerähnliche Selbstständige in der Existenzgründungsphase von der Rentenversicherungspflicht befreit werden können, beginnt unabhängig vom Eintritt der Versicherungspflicht mit der erstmaligen Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit, in deren Zusammenhang regelmäßig kein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer beschäftigt und die auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber erbracht wird.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 5 RE 1/17 R
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 18. Juli 2017 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5178 Euro festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 72/17 B
Wechselt die Trägerschaft einer ärztlich geleiteten kommunalen Gesundheitseinrichtung zu einer freigemeinnützigen Organisation, entfällt die Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 46/16 R
1. Die Krankenkassen und ihre Verbände können durch Verträge mit den Kassenärztlichen Vereinigungen die Versorgung der Versicherten mit Impfleistungen in den Strukturen des vertragsärztlichen Versorgungssystems regeln, obwohl der Sicherstellungsauftrag für die Versorgung mit Impfleistungen seit dem 1.4.2007 bei den Krankenkassen und nicht bei den Kassenärztlichen Vereinigungen liegt. 2. Die Rechtmäßigkeit eines Regresses wegen der Verordnung von Impfstoff, der tatsächlich wegen fehlender...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 31/17 R
Aufwendungen des Rentenversicherungsträgers aufgrund der materiell-rechtswidrigen Übertragung von Ansprüchen auf Verletztenrente durch rechtskräftigen familiengerichtlichen Versorgungsausgleich sind vom zuständigen Unfallversicherungsträger zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 17/15 R
Eine tschechische Rente ist im Einklang mit dem Europarecht zu dem Prozentsatz auf die deutsche Altersrente anzurechnen, zu dem sich die tschechischen Versicherungszeiten mit den rentenrechtlichen Zeiten nach Bundesrecht überschneiden, ohne dass es auf die Bewertung dieser Zeiten im Einzelnen ankommt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 15/16 R
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 28. Juni 2017 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 24 755 Euro festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 63/17 B
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 18. Juli 2017 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 8512 Euro festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 71/17 B
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 24. Mai 2017 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Der Streitwert wird auf 9443 Euro festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 52/17 B
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 6. September 2017 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 40 000 Euro festgesetzt.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 70/17 B
1. Die Spruchkörper für Vertragsarztrecht sind auch zuständig für Aufsichtsstreitigkeiten in Angelegenheiten, die ihnen zugewiesen sind. 2. Einer Aufsichtsanordnung gegen die Krankenkasse zur Behebung einer Rechtsverletzung steht bei Vorliegen eines gewichtigen öffentlichen Interesses nicht entgegen, dass zwischen der Krankenkasse und Dritten ein Rechtsstreit über den Gegenstand der Rechtsverletzung anhängig ist (Abgrenzung zu BSG vom 27.10.1966 - 3 RK 27/64 = BSGE 25, 224 = SozR Nr 1 zu § 30...
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 59/17 R
Auf die Beschwerde der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 28. Mai 2015 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 254/15 B
1. Die für das Feststellungsinteresse notwendige Wiederholungsgefahr kann nicht mit der Verletzung von Rechtsvorschriften begründet werden, die zum Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts nicht mehr gelten. 2. Ist der für eine bestimmte Zeit geschlossene Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung durchgeführt worden, stehen der Krankenkasse grundsätzlich weder gegen ihren Vertragspartner noch gegen die teilnehmenden Ärzte Schadensersatz- oder Rückforderungsansprüche zu, die auf die...
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 44/16 R
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 24. Mai 2017 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Der Streitwert wird auf 60 000 Euro festgesetzt.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 62/17 B
Dem Gebot der persönlichen Leistungserbringung genügt es nicht, wenn sich ein ermächtigter Facharzt für Pathologie die von nachgeordneten Ärzten erhobenen Befunde nach Überprüfung zu eigen macht.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 47/16 R
1. Nur solche Tatbestände, die nach dem im Zeitpunkt ihrer Feststellung geltenden Recht in einem künftigen Leistungsfall rentenversicherungsrechtlich bedeutsam werden können, sind im Vormerkungsverfahren feststellungsfähig und nach Ablehnung einklagbar. 2. Es ist nicht von Verfassungs wegen erforderlich, den Betreuungs- und Erziehungsaufwand von Eltern im Leistungsrecht der gesetzlichen Rentenversicherung stärker als bisher zu berücksichtigen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 19/14 R
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 2 U 11/17 R
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 2 U 16/16 R