1. Im Zusammenhang der Anrechnung von Hinzuverdienst auf eine Rente wegen Erwerbsminderung besteht eine Beschäftigung im leistungsrechtlichen Sinn auch bei dauernder Arbeitsunfähigkeit innerhalb des noch nicht beendeten oder formell zum Ruhen gebrachten Arbeitsverhältnisses fort (Anschluss an BSG vom 6.9.2017 - B 13 R 21/15 R = BSGE 124, 112 = SozR 4-2600 § 96a Nr 16). 2. Urlaubsabgeltungen aus einer während des Rentenbezugs fortbestehenden Beschäftigung im leistungsrechtlichen Sinn sind dieser...