Aktuelle Urteile Bundessozialgericht

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GERICHT
JAHR
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 16. März 2016 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 16/17 R
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 12. Dezember 2017 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 38 674,14 Euro festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 3/18 B
Die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Thüringer Landessozialgerichts vom 13. September 2017 wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Der Streitwert wird auf 1926 Euro festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 81/17 B
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landes-sozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 7. September 2017 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 15 000 Euro festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 69/17 B
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 45/16 R
2018-05-16
BSG 6. Senat
Auf die Revision der Klägerin werden die Urteile des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 18. März 2016 und des Sozialgerichts Potsdam vom 6. Mai 2015 geändert. Die Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung der Bescheide über die Zuweisung des Regelleistungsvolumens vom 17. Dezember 2009 und vom 25. Februar 2010, der Honorarbescheide vom 29. Juli 2010 und vom 28. Oktober 2010 sowie der Widerspruchsbescheide vom 9. Oktober 2013 verpflichtet, über den Honoraranspruch der Klägerin für die...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 17/17 R
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 13. April 2016 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt auch die Kosten des Revisionsverfahrens.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 15/17 R
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Thüringer Landessozialgerichts vom 29. März 2017 wird als unzulässig verworfen. Der Antrag der Klägerin, ihr für das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde gegen das bezeichnete Urteil Prozesskostenhilfe zu bewilligen und Rechtsanwalt S P, J, beizuordnen, wird abgelehnt. Kosten sind nicht zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 355/17 B
1. Bei einem über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach mit einer seit 1.1.2018 unzulässig angebrachten Container-Signatur übermittelten Dokument handelt es sich nicht um ein für das Gericht "zur Bearbeitung nicht geeignetes" Dokument, das als zum Zeitpunkt der früheren Einreichung eingegangen gilt, sofern es der Absender unverzüglich in einer für das Gericht zur Bearbeitung geeigneten Form nachreicht. 2. Auf die unzulässige Verwendung einer Container-Signatur hat das Gericht...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 KR 26/18 B
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 21. November 2017 wird als unzulässig verworfen. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 KR 3/18 B
Der Antrag des Klägers, ihm für das Beschwerdeverfahren wegen Nichtzulassung der Revision im Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 30.11.2017 Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt B., zu gewähren, wird abgelehnt. Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im vorgenannten Urteil wird als unzulässig verworfen. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 3 KR 2/18 B
Die privilegierende Regelung zur Minderung der Anspruchsdauer des Arbeitslosengeldes bei beruflicher Weiterbildung findet auch für die Zeit nach dem Ende der Unterrichtsveranstaltungen bis zur Abschlussprüfung einer geförderten Maßnahme Anwendung, wenn ein enger zeitlicher und organisatorischer Zusammenhang besteht.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 11 AL 6/17 R
2018-05-03
BSG 3. Senat
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 24. Februar 2017 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt auch die Kosten des Revisionsverfahrens. Der Streitwert wird auf 2 500 000 Euro festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 3 KR 10/17 R
1. Zu einem Klageverfahren, das sich gegen die Festsetzung eines Festbetrags durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen richtet, ist der Gemeinsame Bundesausschuss nicht notwendig beizuladen, wenn an der Rechtmäßigkeit der von diesem durchzuführenden ersten Stufe des Festbetragsfestsetzungsverfahrens (Gruppenbildung und Ermittlung der Vergleichsgrößen) keine Zweifel bestehen. 2. Pharmazeutischen Unternehmen steht die Klagebefugnis gegen eine Festbetragsfestsetzung grundsätzlich im Hinblick...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 3 KR 9/16 R
Die Beklagte hat dem Kläger die außergerichtlichen Kosten des Verfahrens in allen Rechtszügen zur Hälfte zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 8 SO 45/17 B
Im Verfahren auf Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsakts verpflichtet nicht bereits eine fehlende Anhörung im Ausgangsverfahren zur Rücknahme eines Aufhebungs- und Erstattungsbescheids.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 11 AL 3/17 R
Die Beklagte hat dem Kläger die außergerichtlichen Kosten des Verfahrens in allen Rechtszügen zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 8 SO 44/17 B
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 3. November 2016 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt auch die Kosten des Revisionsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst zu tragen hat. Der Streitwert wird auf 1000 Euro festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 11 AL 11/17 R